Die kiffenden Kantone

In der Schweiz laufen ja seit geraumer Zeit Modellprojekte [*] zur Evaluation der Legalisierungsbemühungen. Nun liegt ein erster Entwurf für eine Komplettlegalisierung vor.

CanPG Schweiz

Die Schweiz bereitet die Legalisierung von freizeitgenutztem Cannabis mit dem neuen Cannabisproduktegesetz (CanPG) vor. Bereits 2020 war die Parlamentarische Initiative Nr. 20473 [**] "Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz" im Nationalrat eingereicht worden zur Regulierung von Anbau, Produktion, Handel und Konsum von THC-haltigem Cannabis nach den Empfehlungen der eidgenössischen Kommission für Suchtfragen EKSF.

Mittlerweile liegen erste Evaluierungsdaten vor und der Gesetzgebungsprozess wurde initialisiert. Im Februar 2025 wurde der Vorschlag von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) angenommen und damit der parlamentarische Prozess gestartet. Nun folgt die Phase der Vernehmlassung [***], also Expertenanhörungen.

Hier die Kernbereiche:

  • Erwachsene sollen Cannabis für den Eigengebrauch anbauen und Cannabisprodukte kaufen können. Die Abgabe an Minderjährige soll strikt verboten sein, ebenso jede Art der Werbung, einschließlich Verkaufsförderung und Sponsoring.
  • Der gewerbliche Anbau von Cannabis und die Herstellung von Cannabisprodukten sollen nur mit einer Bewilligung des Bundes erlaubt sein. Cannabisprodukte müssen strenge Qualitätsanforderungen erfüllen und neutral verpackt werden.
  • Der Verkauf von Cannabisprodukten soll nicht gewinnorientiert sein. Er soll nur in einer begrenzten Anzahl Verkaufsstellen erfolgen, deren Betreiber vom Kanton eine Konzession erhalten haben. Die Kantone können ihr Verkaufsrecht auch selbst wahrnehmen oder es an Gemeinden übertragen. Zusätzlich soll der Bund die Möglichkeit erhalten, eine einzige Konzession für den Online-Verkauf zu vergeben.
  • Die gewinnorientierten Tätigkeiten des Anbaus und der Herstellung sollen strikt vom nicht gewinnorientierten Verkauf getrennt werden. Cannabis soll vom gewerblichen Anbau bis zum Verkauf mittels eines elektronischen Systems nachverfolgt werden.
  • Cannabisprodukte sollen mit einer Lenkungsabgabe belegt werden. Damit soll der Konsum beschränkt und hin zu weniger schädlichen Produkten gelenkt werden.
  • Die Vollzugskosten sollen über Entschädigungen und Gebühren finanziert werden.
  • Bei Verstössen sind verwaltungs- und strafrechtliche Sanktionen vorgesehen. Die Nulltoleranz bei Cannabiskonsum im Strassenverkehr soll weiterhin gelten.
  • Bund und Kantone sollen bei der Umsetzung des Gesetzes zusammenarbeiten und ihre Maßnahmen aufeinander abstimmen.

Das klingt schon ganz anders als im bierseligen Deutschland, wo die Bedürfnisse der Bürger zweitrangig und dem Konjunkturmotor Alkohol unterworfen sind. Natürlich ist ein entsprechendes Gesetz auch in der Schweiz bei konvervativen Kräften nicht sonderlich beliebt, auch hier verfängt das alte Narrativ vom Kinder- und Jugendschutz ("Aber die Kindääär!!!"), doch die Chancen auf eine echte Legalisierung stehen hier gar nicht schlecht.

Wie geht es weiter?

Im Sommer 2026 sollen die Berichte und Erkenntnisse zum Gesetz dem Parlament übergeben werden. Dann kann der ordnungsgfemäße Gesetzgebungsprozess beginnen, er könnte bis Ende 2027 weitgehend abgeschlossen sein, sodass bereits Ende 2028 eine Legalisierung in Kraft treten könnte.

Die Ergebnisse der Modellprojekte [****] jedenfalls lassen hoffen.


[*] Quelle, gesehen am 18.02.2026 um 14:00h: https://www.bag.admin.ch/de/uebersicht-ueber-die-bewilligten-pilotversuche-mit-cannabis
[**] Quelle, gesehen am 18.02.2026 um 14:00h: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200473
[***] Quelle, gesehen am 18.02.2026 um 14:00h: https://www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ongoing#Parl.
[****] Quelle, gesehen am 18.02.2026 um 14:00h: https://www.bag.admin.ch/de/ergebnisse-aus-den-pilotversuchen-mit-cannabis