Die Reprohibitionisten machen heute ne extra Flasche Schampus auf, denn ein Amtsgericht hat nun befunden, dass das Verschenken von Stecklingen strafbewehrt ist.
Am 03.09.2025 meldet der Deutsche Hanfverband (DHV), dass die Sprecherin einer Ortsgruppe Halle sich des Vergehens des "illegalen Anbaus von mehr als 3 Cannabispflanzen" schuldig gemacht habe.

Was war passiert? Im Juli 2024 hat der DHV (Ortsgruppe Halle) Stecklinge auf offener Straße verschenkt, um auf die schwammigen Definitionen aufmerksam zu machen. Daraufhin erschien die Polizei und beschlagnahmte ca. 100 Stecklinge. Die Sprecherin wurde als Verantwortliche angeklagt. Die durchaus provozierte Aktion sollte planmäßig vor Gericht beurteilt werden, was nun geschieht.
Irgendwie weiß keiner so ganz genau, was denn nun eigentlich "STECKLINGE" sind und was "SETZLINGE".
Die Rechtskommentatoren (vor allem ein Herr Patzak) äußern sich so [Zitzat]:
“Stecklinge werden mit dem Einpflanzen zum Setzling (BT-Drs. 20/8704, 89) und unterfallen dann dem Cannabisbegriff des § 1 Nr. 8 KCanG. Stecklinge unterscheiden sich also von Cannabispflanzen iSd § 1 Nr. 8 KCanG dadurch, dass sie noch nicht eingepflanzt sind.”
(Patzak/Fabricius/Patzak, 11. Aufl. 2024, KCanG § 1 Rn. 8, beck-online)
Das ist natürlich kompletter Bullshit. Der Begriff "Setzling" kommt im KCanG überhaupt nicht vor, dort ist von SAMEN und STECKLINGEN als VERMEHRUNGSMATERIAL die Rede und VERMEHRUNG ist KEIN ANBAU. Insofern ist eigentlich das gesamte Verfahren vollkommen obsolet und erst recht die Interpretationen einiger, die sich für juristisch bewandert halten. Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass der Handel (oder auch das Verschenken) von Stecklingen oder "Setzlingen" strafbar ist, hätte er es in das Gesetz geschrieben, ansonsten gilt hier Art. 2 GG.
Hier ein kommentierter Auszug aus dem KCang:

Auch die beteiligte Anwaltskanzlei Reubel Grubwinkler, die mit der Vertretung der Angeklagten beauftragt wurde, sieht hier keine strafbare Handlung und geht in die nächste Instanz:

Das Gericht vermochte dieser Einschätzung offenbar nicht zu folgen. Fakt ist, dass der Weg durch die Instanzen nun begonnen hat und angesichts der bisherigen Entscheidung des BGH bleibt zu hoffen, dass dieses Verfahren spätestens vor dem OLG abgeschlossen wird.
In den sozialen Medien gibt man sich kämpferisch, der DHV sieht das Urteil "nicht als Rückschritt". Dem allerdings kann ich nur sehr bedingt zustimmen, denn die Reprohibitionisten (besonders im bergigen Süden) werden das als Wasser auf die Mühlen betrachten. Hier bei uns im Norden ist das etwas entspannter, wir haben im Frühjahr/Sommer 2025 auf dem regulären Wochenmarkt Stecklinge verkauft, teilweise unter den - desinteressierten - Augen der Polizei. Dem Herrn sei gedankt für die Gnade der nördlichen Geburt.
Das Bekanntwerden dieses Urteils allerdings wird es schwieriger machen, den Selbstanbauern gute, geprüfte Genetiken in Form von Stecklingen zu geben. Das sehe ich schon als Rückschritt. Aber gut, wir verfolgen die Sache weiter. Es bleibt spannend.