Schlesweed Holstoned gehen die Kiffer aus - verdammt!

Un-zu-glau-ben, das. Na ja, dass wir Nordlichter eher eigenbrötlerisch sind, ist ja nix Neues. Aber dass vereinsamte CAV-Betreiber leise in ihr Kräuterkissen weinen, ist schon beschämend.

Schlesweed Holstoned

Was is'n da looos?

Der NDR veröffentlicht am 19.02.26 einen Bericht, der dramatisch titelt und die Cannabis-Anbau-Vereinigungen (CAV) "vor einer ungewissen Zukunft" sieht, ganz genau so, wie es die ReGIERungsunion im schönsten aller Bundesländer gern hätte. Grund ist das im KCanG in § 6 ausgesprochene Werbeverbot.

[Zitat] "Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis und für Anbauvereinigungen sind verboten." [/Zitat]

In Schleswig-Holstein sind derzeit 11 CAV für fast 3 Millionen Einwohner am Start, ein wirklich beschämendes Bild. Niemand traut sich, einen Verein aufzumachen, weil man irgendwie immer mit einem Bein im Knast steht. Das CanG ist ein Bürokratiemonster, das mehr Verbote als Erlaubnisse beinhaltet und das dem Staat jede Möglichkeit bietet, übergriffig zu werden, denn "Verstöße" lassen sich ganz einfach konstruieren. Mit irgendeinem "Verdacht" kann die Exekutive dann fröhlich im Vereinsbüro einmarschieren und unter Berufung auf § 28 Abs. 2 Nr. 4 erstmal alle Datenträger abgreifen, inkl. Klardaten der Mitglieder. § 28 Abs. 12 Nr. 2 Satz 2 KCanG setzt sogar Grundrechte gem. Art. 13 GG außer Kraft. So geht "Teillegalisierung" in Deutschland. Na danke!
 
Im Artikel [*] wird Steffen Erkenberg aus Eggebek vorgestellt, welcher den interssierten Medien sein Dilemma schildert. Er ist (zu recht) beunruhigt über die aktuelle Entwicklung, denn ihm bleiben die Interessenten aus. Um kostendeckend zu arbeiten, fehlen ihm (nach eigener Aussage im Artikel) noch mindestens 100 Mitglieder. Die Betriebskosten, die er vorgestreckt hat, fressen ihn auf. Und wegen des Werbeverbotes beklagt er, könne er nicht auf den Verein aufmerksam machen. Na gut, der Artikel hilft vielleicht ein wenig.

Eggebek CAV

Das war NICHT Sinn des Gesetzes. Es sollte den Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit eines legalen Bezug abseits von Homegrow bieten, doch das wird im Grunde torpediert. Wie soll ein Verein im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf sich aufmerksam machen, wenn er nicht einmal Infos über den Verein selbst verbreiten darf? Dabei ist das allgemeine Werbeverbot möglicherweise gar nicht so betonhart, wie man glauben könnte. Vielleicht ist der eine oder andere Vereinsvorstand auch etwas hasenfüßig. Einige Überlegungen dazu.

Was sagt Wikimedia [**] dazu?

[Zitat] "In diesem Artikel geht es insbesondere um die Werbung im engeren Sinn, somit wird hier Werbung als die Verbreitung von Informationen in der Öffentlichkeit oder an ausgesuchte Zielgruppen durch meist gewinnorientierte Unternehmen verstanden, mit dem Zweck, Produkte und Dienstleistungen bekannt zu machen oder das Image von Unternehmen, Produkten und Dienstleistungen zu pflegen oder aufzubauen. In diesem Kontext dient sie sowohl der gezielten und bewussten als auch der indirekten und unbewussten Beeinflussung des Menschen zu meist kommerziellen Zwecken." [/Zitat]

Der Fokus liegt bei der Erläuterung deutlich auf dem Begriff "kommerziell". Da nun aber eine CAV gem. Kapitel 4 §§ 11 ff. ausschließlich Mitglieder mit Cannabis und andere CAV mit Vermehrungsmaterial zum Selbstkostenpreis versorgen darf, ist eine Kommerzialität des Idealbetriebes i.S.v. Gewinnerzielungabsicht NICHT GEGEBEN, darum gibt es ja auch keine Gewerbeanmeldung. Das heißt, eine CAV steht nicht im gewerblichen Wettbewerb mit anderen Vereinen, Genossenschaften oder kommerziellen Unternehmen. Insofern bedarf es auch keiner Werbung, um dadurch Zielgruppen zum Erwerb von Produkten zu veranlassen.

Wenn ein Verein, der unter der Prämisse des Art. 9 GG gegründet wurde, nun durch SACHINFORMATION auf seine Arbeit aufmerksam macht, so ist dies KEINE WERBUNG i.S.d. Defintion, denn der Verein bewirbt kein Produkt und keine entgeltliche Dienstleistung. Die CAV sind von Gesetzes wegen verpflichtet, PRÄVENTION & JUGENDSCHUTZ besonders zu betonen. Das ist eine gute Maßnahme, auch wenn es nicht unbedingt jedem einleuchtet, warum ein Verein, in dem Jugendliche unter 18 Jahren per Gesetz gar nicht Mitglied sein dürfen, einen Jugendschutzbeauftragten benötigt.

Doch Aufklärung und Prävention sind wichtige Bestandteile der Vereinsarbeit. Man darf davon ausgehen, dass Menschen, die gemeinsam qualitativ hochwertiges Cannabis anbauen und auch konsumieren, eine gewisse Sachkenntnis mitbringen, die man z.B. bei staatlichen oder gar kirchlichen "Beratern" nicht selten vermisst. Erst unlängst geisterte wieder ein "Drogenexperte" aus Nordhausen/Thüringen durch die Medien [***], der zu berichten wusste, dass die Krankenkassen das Gras bezahlen.

Apothekengras

Ist das eigentlich schon verbotene Werbung, wenn der Mann da so freimütig über angebliches Krankenkassengras lamentiert? Und genau DAS ist das Dilemma, das hier aufgezeigt werden soll. Da gibt es erfahrene Nutzer, die gern ihr Wissen mit anderen Menschen teilen wollen, um das Bewusstsein für Harm Reduction zu schärfen, aber sie dürfen es nicht, nur, weil sie Mitglied in einem Verein sind? Wo bleibt da die Gleichbehandlung? Verstößt das nicht gegen fundamentale Pfeiler unserer Rechtskultur? Dürfen nur regierungskonforme Prohibitionsbefürworter ihre Kenntnisse mit der Allgemeinheit teilen?

Man sollte mal die Kirche im Dorf lassen. Es MUSS den CAV möglich sein, auf ihre wichtige gesellschaftliche Funktion im Bereich Risikominimierung und Schadensabwehr öffentlich aufmerksam zu machen, ohne dabei für den Gebrauch von Rauschmitteln zu werben, denn schließlich will kein Cannabisverein neben der Bierwerbung an der Stadionbande aufgeführt sein. Und es muss auch möglich sein, solche Falschinformationen, wie sie Gesundheitsminister [****] und sogenannte "Drogenexperten" verbreiten, richtigzustellen.

Wer das unterbinden will, verstößt möglicherweise gegen das Grundgesetz, zumindest jedoch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Man kann den CAV nur raten: KLAGT!


[*] Quelle, gesehen am 19.02.10:00h: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/cannabis-clubs-in-sh-vor-dem-aus-betreiber-kritisiert-werbeverbot,cannabis-326.html
[**] Quelle, gesehen am 19.02.10:00h: https://de.wikipedia.org/wiki/Werbung
[***] Quelle, gesehen am 19.02.10:00h: https://archive.ph/TcIRZ
[****] Siehe hierzu: https://fourtwenty.wtf/index.php/beitraege/shortcuts/wenn-minister-luegen