Wie tief ist der Mariana-Cannabis-Graben? Ein Interview

Unsere Redaktion hat dem Vorstand des "Mariana CSC" eine Fragenliste übersandt, die auch freundlicherweise zur Gänze beantworte wurde. Wir sind der Ansicht, dass nicht alle Fragen erschöpfend geklärt wurden [*], enthalten uns jedoch einer subjektiven Wertung i.E. - Die Antworten wurden unverändert übernommen, damit sich der Leser selbst ein Bild machen kann.

Mariana CSC Nils Habers
Bild links: Screenshot Mariana Website / rechts: Screenshot Organigramm Reddit Community [**]

F: Herr Habers, Sie vertreten ausweislich Ihrer Website cscsdeutschland.de den Verein Mariana Cannabis Social Clubs Deutschland e.V., der hin und wieder in den sozialen Medien auftaucht. Sie als Vorstand haben geäußert, sich für Transparenz einsetzen zu wollen. Gestatten Sie einige Fragen zum Verein, seinen Zielen, der Organisation und stimmen Sie einer Veröffentlichung dieses Interviews mit einem Screenshot der Vereins-Website im Netz zu?

A: Ja, selbstverständlich. Ich stehe gerne Rede und Antwort und stimme einer Veröffentlichung zu. 

F: Was bedeutet der Name "Mariana", der - etwas verwirrend - mal als Verein, aber auch als Gesamtverein, Verband oder Community bezeichnet wird?

A: Mariana ist ein Wortspiel, angelehnt an Marihuana. Darüber hinaus verwenden wir es als Bezeichnung für unser gesamtes Ökosystem: die Community, den Gesamtverein, die regionalen Clubs und alles, was dazugehört. Dass verschiedene Begriffe auftauchen, liegt daran, dass Mariana nicht nur ein Verein ist, sondern ein Zusammenschluss aus vielen Strukturen. Der eingetragene Verein heißt Mariana Cannabis Social Clubs Deutschland e.V. und bildet das rechtliche Dach.

F: Welche Zielsetzung verfolgt der Verein? Laut Ihrer Satzung vom 13.08.2024 (https://cscsdeutschland.de/wp-content/uploads/2024/10/Satzung-13.08.2024.pdf) geht es dabei hauptsächlich um "indirekte Bekämpfung und Zerschlagung des Cannabis-Schwarzmarktes in Deutschland". Wie genau wollen Sie das "indirekt" erreichen?

A: Indirekt bedeutet, dass wir nicht aktiv gegen den Schwarzmarkt vorgehen, sondern legale Bezugswege schaffen. Wenn Mitglieder ihr Cannabis legal über einen Anbauverein beziehen können, entfällt der Bedarf, sich am Schwarzmarkt zu bedienen. Der Schwarzmarkt wird also nicht aktiv bekämpft, sondern indirekt überflüssig.

F: Sie schreiben in der Satzung in §2 Nr. 1 [Zitat] "Hierbei gründet der Verein Zweigvereine, (...) Dies findet insoweit Einschränkung, als dass den Zweigvereinen ein Anbau gesetzlich nicht mehr möglich wäre, so wird insbesondere der Eigenanbau zum Eigenkonsum durch die Mitglieder der Zweigvereine selbst durchgeführt."[/Zitat]. Diese Passagen scheinen unverständlich. Können Sie diese näher erläutern? Der "Gesamtverein" gründet Zweigvereine? Sind es nicht die Mitglieder, die einen Verein gründen, oder sind die Gründungsmitglieder in jedem Fall identisch mit denen des "Gesamtvereins"?

A: Der Gesamtverein besteht aus seinen Mitgliedern. Wenn wir sagen, der Gesamtverein gründet Zweigvereine, heißt das: Mitglieder des Gesamtvereins gründen die Vereine. In der Praxis lief das über ein Gründungskomitee. Manche Vereine wurden von denselben Personen gegründet, und ich war bis zur Eintragung bei mehreren Vereinen persönlich als Vorstand haftbar. Sobald die Eintragung abgeschlossen war oder kurz davor stand, wurde die Vorstandsposition an ein Mitglied vor Ort übergeben. Um das Risiko der Vorstände abzusichern, haben wir eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Wir haben also die Gründung selbst angestoßen, die ersten Schritte übernommen und die Haftung getragen, damit möglichst schnell möglichst viele Vereine in Deutschland entstehen konnten. Die Einschränkungsklausel zum Eigenanbau ist eine Rückfallregelung. Falls einem Zweigverein die Anbauerlaubnis versagt werden sollte, greift dieser Passus und stellt sicher, dass die Satzung im Einklang mit dem Konsumcannabisgesetz bleibt.

F: Sie schreiben in der Satzung in §2 Nr. 2 [Zitat] "Eine weitere bedeutende Aufgabe des Mariana Cannabis Social Clubs Deutschland e.V. ist die Suchtprävention von Cannabis-Konsum."[/Zitat] Sind Sie der Ansicht, dass Cannabis ein suchterzeugendes Rauschmittel ist?

A: Cannabis hat ein Abhängigkeitspotential, das wissenschaftlich anerkannt, aber deutlich geringer ist als bei legalen Substanzen wie Alkohol oder Tabak. Genau deshalb sind Prävention und ein verantwortungsvoller Umgang ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Wir sprechen bewusst von risikominimierendem Konsum: nicht harmlos, aber auch nicht dramatisiert. Aus meinem persönlichen Umfeld weiß ich, dass Cannabis entgegen der verbreiteten Meinung auch eine Ausstiegsdroge sein kann. Personen, die härtere Substanzen konsumieren, haben zum Teil sehr gute Erfahrungen damit gemacht, Cannabis als Substitut zu nutzen.

F: Sie schreiben in der Satzung in §5 Nr. 2 [Zitat] "Satzungen der Zweigvereine einschließlich der Satzungsänderung bedürfen vor Eintragung der Zustimmung des Bundes-Vorstands. Sofern der Zweigverein ein eingetragener Verein ist oder werden soll, ist die Zustimmung vor einer Eintragung einzuholen"[/Zitat]. Abgesehen von dem Umstand, dass eine solche Verfahrensweise i.V.m. § 5 Nr. 4, 5 eher an ein Franchiseunternehmen erinnert, denn an eine demokratische Vereinstruktur, macht § 6 stutzig. Sie schreiben hier: [Zitat] "Der Gesamtverein hält das Vermögen der Zweigvereine und erfüllt die Aufgabe der wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Verwaltung der Zweigvereine bei der Erfüllung ihres Vereinszwecks." [/Zitat]. Damit wird dier Finanzautonomie der eingetragenen Vereine komplett an den "Gesamtverein" übertagen, ja? Dazu ein kurzes Rechenexempel.

Angestrebte Mitgliederzahl: (derzeit) 18.000 in (nach Ihrer Website) 180 Vereinen mit bis zu 500 Mitgliedern pro Verein (also bis zu 90.000 Mitglieder)
monatlicher Mitgliedsbeitrag je Mitglied: 5,- € ergibt aktuell erwartbare Jahreseinnahmen des "Gesamtvereins" aus Mitgliederbeiträgen: 18.000*12*5,- = 1,08 Millionen Euro (also insgesamt bis zu 5,4 Millionen Euro bei Vollauslastung). Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr im "Zweigverein" und dort noch einmal ein monatlicher Mitgliedsbeitrag in frei wählbarer Höhe, der laut FAQ (https://cscsdeutschland.de/faq) als "Token" gutgeschrieben wird. 

Da dieses Vermögen der "Zweigvereine" dem Gesamtverein untersteht, dürfte es schwierig werden, den Mitgliedern Ihre Cannabisernte "zum Selbstkostenpreis" auszuhändigen. Wie wird dieser Selbstkostenpreis ermittelt? Wer genau bestimmt denn nun, wer wie viel Cannabis nach der Ernte erhält? Wer deckt die laufenden Kosten?

A: Um diese Frage zu beantworten, muss man zunächst verstehen, welches Problem wir lösen. Ein zentrales Ziel der Legalisierung ist, den Schwarzmarkt zurückzudrängen. Das funktioniert aber nur, wenn es genug Cannabis Social Clubs gibt. Laut dem EKOCAN-Bericht konnten im April 2025 maximal zwei Prozent der erwachsenen Konsumierenden überhaupt Mitglied in einer Anbauvereinigung sein. Es müssen also deutlich mehr Clubs entstehen, und zwar schnell.
Genau da setzen wir an. Wir geben Vorständen einen weitgehend fertigen Club an die Hand: Satzung, Versicherungen, Verwaltung, Infrastruktur. Vergleichbar ist das mit Strukturen wie der DLRG. Auch dort gibt es einen Dachverband, der die Infrastruktur bereitstellt, und lokale Ortsgruppen, die eigenständig arbeiten, aber vom Gesamtsystem profitieren. Kein DLRG-Ortsverein baut sich ein eigenes Buchungssystem oder eine eigene Versicherungsstruktur.
Die Clubs können austreten und sich herauslösen. Warum die Verwaltung trotzdem zentral organisiert ist: Wenn 180 Vereine jeweils keine eigene Buchhaltung, Steuerberater, Versicherungen und Mietverträge brauchen, spart das erhebliche Kosten. Die zentrale Verwaltung war übrigens auch ein Wunsch vieler Vereinsvorstände selbst.
Dabei haben wir zahlreiche Vereine mit weniger als 50 Mitgliedern, die sich alleine niemals eine professionelle Anbauinfrastruktur leisten könnten. Das solidarische Modell funktioniert so: Über unsere Betreibergesellschaft wird eine Anlage aufgebaut und an einen Club vermietet. Durch die Mietzahlungen finanziert die Betreibergesellschaft den Aufbau der nächsten Anlage.
Warum eine Betreibergesellschaft? Vereine sind nicht umsatzsteuerabzugsberechtigt bei der Anmietung von Immobilien. Bei Mietvertragsvolumina im niedrigen einstelligen Millionenbereich ist eine GmbH schlicht der effizientere Rechtsrahmen für Geschäftsbeziehungen, Immobilien und Lieferketten.
Zum Rechenbeispiel: 1,08 Millionen Euro klingen nach viel. Dem stehen aber 25 Angestellte gegenüber, zwei Anbaustandorte für zehn Clubs mit Sealed-Room-Setup, HVAC-Systemen, 600-Watt-LEDs, CO2-Düngung und professionellen Bewässerungssystemen, plus zahlreiche angemietete Standorte in mehreren Bundesländern. Wer einmal eine Anbauanlage dieser Größenordnung kalkuliert hat, weiß, dass die Mitgliedsbeiträge den Investitionsbedarf bei weitem nicht decken.
Zum Selbstkostenpreis: Der wird sich aus den Gesamtkosten und Einnahmen ergeben. Aufgrund der effizienten Struktur und Verwaltung, sollten wir sehr konkurrenzfähig gegenüber dem Schwarzmarkt sein. Die Gesamterntemenge wird auf alle Mitglieder aufgeteilt.

F: Zu Ihrer Satzung § 10 Nr. 2 e: Dieser Passus entspricht nicht den Vorschriften des BGB, da in keinem Falle "der Vorstand" für Satzungsänderungen zuständig ist, das ist in jedem Falle die Mitgliedervollversammlung. Warum weichen Sie vom gängigen Vereinsrecht ab?

A: Die Formulierung in § 10 Nr. 2 e bezieht sich auf eine eng begrenzte Ausnahme, geregelt in § 27 Abs. 6. Der Vorstand darf ausschließlich solche Satzungsänderungen selbst beschließen, die vom Registergericht oder Finanzamt aus Rechtsgründen für erforderlich gehalten werden, oder die zwingend notwendig sind, um gesetzliche Vorgaben zum Cannabisanbau zu erfüllen. Es handelt sich um rein regulatorische Pflichtanpassungen. Alle inhaltlichen Satzungsänderungen beschließt die Delegiertenversammlung als oberstes Organ. Das ist eine übliche Konstruktion, damit nicht für jede behördlich geforderte Formkorrektur eine Versammlung einberufen werden muss. 
Übrigens gab es dazu diese Woche eine Entscheidung vom Oberlandesgericht Düsseldorf vom 17. März 2026 (Az. I-3 W 201/25). Ein Registergericht hat die Eintragung eines unserer Zweigvereine mit mehreren Begründungen verweigert: Die Vertretungsregelung sei fehlerhaft angemeldet, die Kompetenzübertragung auf den Vorstand sei unzulässig, und eine Satzungsänderung durch Vorstandsbeschluss sei zu weitreichend. Das OLG hat den Beschluss des Amtsgerichts aufgehoben und uns in allen Punkten Recht gegeben. Dass ein OLG in einer Vereinsregistersache eine Entscheidung in dieser Breite trifft und das Registergericht auf ganzer Linie zurückweist, ist nicht alltäglich. Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung für Satzungsänderungen nicht zum zwingenden Vereinsrecht zählt und die Übertragung dieser Kompetenz auf den Vorstand durch die Vereinsautonomie gedeckt ist. Der Beschluss des Amtsgerichts, das die Eintragung verweigert hatte, wurde aufgehoben.

F: In der Satzung § 11 tauchen plötzlich die Begriffe "Ortsverbände" und "Bezirke" ohne jede Erläuterung auf. Was hat es damit auf sich?

A: „Ortsverbände" und „Zweigvereine" bezeichnen dasselbe. Dass der Begriff „Ortsverbände" nicht separat definiert wird, ist ein redaktionelles Versäumnis. Die „Bezirke" entsprechen den Bundesländern und dienen dazu, dass auch Mitglieder, die keine Zweigverein angehören, über eine Bezirksversammlung auf der Delegiertenversammlung vertreten sind.

F: Auch § 12 ist fragwürdig, denn der Vorstand "ernennt" nicht Versammlungsleiter und Protokollführer, diese werden gemeinhin durch die Mitgliederversammlung gewählt. Sie versuchen, die Abstimmungsmacht zu konzentrieren, was nicht zulässig und schon gar nicht üblich ist. Die beiden Sätze in § 16 widersprechen einander. Nicht ganz klar ist der Unterschied zwischen "Delegiertenversammlung" und "Bezirksversammlung". Warum ist das bei Ihnen so überkomplex organisiert?

A: Hier werden mehrere Dinge vermischt. Zum Protokollführer: Der wird vom Versammlungsleiter ernannt, nicht vom Vorstand. Das ist bei Vereinen unserer Größenordnung üblich. Ein Protokollführer hat keine Abstimmungsmacht, der schreibt mit. Von einer Konzentration der Abstimmungsmacht kann keine Rede sein.
Zu § 16: Die beiden Sätze widersprechen sich nicht. Der erste Satz definiert, wer anwesend sein muss, damit die Versammlung beschlussfähig ist. Der zweite schließt eine Mindestteilnehmerzahl aus. Zusammen heißt das: Wer da ist, entscheidet. Das ist bei Vereinen mit bundesweit verteilten Mitgliedern gängige Praxis.
Zum Unterschied zwischen Delegiertenversammlung und Bezirksversammlung: Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ des Gesamtvereins. Die Bezirksversammlung vertritt Mitglieder, die noch keinem eingetragenen Zweigverein angehören. Das ist ein Zwei-Kanal-System: Wer in einem Zweigverein ist, wird über seinen Club vertreten. Wer noch in keinem ist, über seinen Bezirk. So hat jedes Mitglied eine Stimme.
Bei 180 Vereinen und 18.000 Mitgliedern in 16 Bundesländern wäre eine einfache Mitgliederversammlung, wie bei kleineren Vereinen, schlicht nicht durchführbar.

F: §21 Nr. 1: [Zitat] "Die Bezirksversammlung setzt sich zusammen aus den Mitgliedern, die ihren Wohnsitz im jeweiligen Bezirk haben und keinem eingetragenen Zweigverein angehören," [/Zitat] besagt also, dass Delegierte in der Bezirksversammlung keine Vereinsmitglieder von "Zweigvereinen" sind? Das bedeutet, sie sind dann was? Mitglieder im "Gesamtverein" zusammen mit dem Vorstand des "Gesamtvereins", oder wie? Und für den Zweigverein stimmen dann Personen, die nicht Mitglied im vertretenen Verein sind? Wie soll das funktionieren?

A: Hier liegt ein Missverständnis vor. Die Bezirksdelegierten stimmen nicht für Zweigvereine. Das sind zwei getrennte Kanäle. Jeder Zweigverein wählt seinen eigenen Delegierten für die Delegiertenversammlung (§ 11 Abs. 2). Die Bezirksversammlung existiert parallel dazu und vertritt ausschließlich diejenigen Mitglieder, die keinem Zweigverein angehören. Es stimmt also niemand für einen Verein ab, dem er nicht angehört. Die Bezirksversammlung stellt sicher, dass kein Mitglied ohne Vertretung bleibt.

F: Der § 27 der Satzung ist - gelinde gesagt - unüblich. Besonders problematisch ist der Ausschluss der Beschränkungen nach § 181 BGB (Verbot des In-sich-Geschäftes). Warum schließen Sie diese wichtige Vorschrift kategorisch aus? Ist Mariana CSC ein Geschäftsmodell?

A: Die Befreiung von § 181 BGB ist Standardpraxis. Selbst beim notariellen Musterprotokoll für GmbH-Gründungen und Vereinssatzungen ist sie standardmäßig enthalten. Wir haben uns für die Satzungsregelung entschieden, weil eine generelle Befreiung eine Satzungsgrundlage braucht. Die Befreiung ist notwendig, weil unsere Vorstände regelmäßig in Situationen kommen, in denen sie gleichzeitig für den Verein und eine Betreibergesellschaft handeln. Die gleiche Regelung steht in § 11 Abs. 3 der Zweigvereinssatzung für alle Vereinsvorstände, also nicht nur für den Vorstand des Gesamtvereins. 
Auch das OLG Düsseldorf hat in dem bereits erwähnten Beschluss vom 17. März 2026 die vom Registergericht beanstandete Vertretungsregelung einschließlich der § 181-Befreiung nicht als Eintragungshindernis angesehen.
Ob Mariana ein Geschäftsmodell ist: Nein. Der Verein ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet (§ 2 Abs. 4 der Satzung).

F: Der Verein wurde am 28.09.2023 gegründet, die Satzung stammt vom 13.08.2023 und wurde am 08.05.2024 durch die MGV und dann "mit dem Beschluss des Vorstandes" am 13.08.2024 geändert. Das ist rechtlich nicht zulässig. Welche Satzung ist - notariell beglaubigt - beim VR hinterlegt?

A: Hier liegt ein Fehler in Ihrer Frage vor. Die Satzung stammt nicht vom 13.08.2023, sondern vom 13.08.2024. Eine Satzung, die vor der Vereinsgründung datiert, wäre in der Tat ungewöhnlich. Der tatsächliche Ablauf: Gründung am 28.09.2023 mit einer Gründungssatzung. Vollständige Neufassung durch die Mitgliederversammlung am 08.05.2024 in Göttingen. Anschließend ein Vorstandsbeschluss am 13.08.2024. Die beim Vereinsregister hinterlegte Satzung ist die aktuelle Fassung vom 13.08.2024.

F: Laut Ihrer Website werden derzeit keine Mitglieder aufgenommen. Bedeutet das, Sie haben Ihr Ziel von 180 Vereinen mit jeweils 500 Mitgliedern erreicht? Bei "X" ist die Rede von 18.000 Mitgliedern (https://x.com/MarianaVerband/status/2021345063259996332). 

A: Nein, das Ziel ist nicht erreicht. Der Gesamtverein nimmt keine neuen Mitglieder mehr auf, das liegt vor allem an einer bewussten Umstrukturierung. Wir haben den Anmeldeprozess grundlegend überarbeitet. Früher konnte man Mitglied werden, ohne direkt zu zahlen, was dazu geführt hat, dass manche Mitglieder Rechnungen angesammelt haben. Im neuen Modell ist man nur noch Mitglied, wenn man bei der Anmeldung die erste Zahlung tätigt. Die Mitgliedschaft läuft künftig über die regionalen Zweigvereine und unsere Community-Mitgliedschaft.

F: Wie viele Mitglieder hat Mariana CSC (inkl. "Zweigvereine") nun wirklich? Hand aufs Herz!

A: Hand aufs Herz: Im Laufe unseres Bestehens haben sich mehr als 26.000 Personen angemeldet. Einige sind nicht mehr Mitglied, weil ihnen die Wartezeit zu lang war. Davon bilden etwa 10.000 eine feste Basis. Bei rund 8.000 gibt es regelmäßige Fluktuation — in manchen Monaten kommen 1.000 neue Anmeldungen rein und gleichzeitig gehen 1.000 Kündigungen raus. Durch laufende Mahnverfahren wird sich die Zahl vermutlich etwas nach unten bewegen.
Ich möchte an dieser Stelle auf einen Widerspruch in Ihren Fragen hinweisen: Einerseits wird mit „Hand aufs Herz" angezweifelt, ob wir wirklich so viele Mitglieder haben. Andererseits rechnen Sie an anderer Stelle mit 18.000 Mitgliedern vor, wie viel Geld bei uns ankommt. Entweder wir haben diese Mitglieder und damit auch die Einnahmen, die in den Aufbau fließen. Oder wir haben sie nicht, dann stellt sich die Frage nach den Einnahmen gar nicht.

F: Nun zu einigen Kritikpunkten. In einem öffentlichen X-Thread des Users @MarianaVerband vom 09.02.2026 (https://x.com/MarianaVerband/status/2020871643975819474) rufen Sie zur Unterzeichnung einer "Petition" auf, die den Betreiber des DHV - Georg Wurth - auffordert, Teil der "Finanzaufsicht" Ihres Vereins zu werden. Ist das ein offizieller Account des Mariana CSC Vereins und finden Sie ein solches Vorgehen nicht ein wenig ungewöhnlich? Was versprechen Sie sich davon?

A: Ja, das ist ein offizieller Account. Und ja, das Vorgehen ist ungewöhnlich, aber vieles, was wir machen, ist ungewöhnlich. Die Petition wurde auf unserem internen Stammtisch mit den Mitgliedern besprochen, gemeinsam ausgearbeitet und unterzeichnet. Wenn ein Großteil der Mitglieder eine Idee gut findet, setzen wir das um.
Was wir uns davon versprechen: Der DHV hat uns öffentlich kritisiert, unter anderem wegen fehlender Finanztransparenz. Unsere Antwort: Wenn euch Transparenz so wichtig ist, kommt rein und schaut euch die Bücher an. Georg Wurth einzuladen, Teil der Finanzaufsicht zu werden, war die konsequenteste Antwort auf diese Kritik.
Der Austausch auf X war wichtig für uns, weil wir dort öffentlich und nachweisbar kommunizieren und Aussagen treffen, zu denen wir stehen müssen. Wenn wir sagen würden, wir veröffentlichen bestimmte Finanzkennzahlen auf der Webseite, dann machen wir das auch. Wenn Kritik kommt, antworten wir mit Transparenz. Sind wir mit der Transparenz zufrieden? Nein, noch lange nicht. Es wird sich noch viel tun.

F: Es gibt im Netz oft Unmutsäußerungen bzgl. der von Ihnen im Namen von sog. "Zweigvereinen" erhobenen Forderungen, die z.T. per Inkasso beigetrieben werden sollen. Offensichtlich jedoch hat seit der Vereinsgründung 2023 noch niemand Cannabis in Empfang nehmen können. Da ist es doch verständlich, dass Mitglieder unwirsch werden, oder nicht?

A: Korrektur: Die Beiträge werden vom Gesamtverein erhoben.
Ja, das ist verständlich. Ich würde an deren Stelle auch ungeduldig sein. Aber die Darstellung, dass wir seit 2023 Beiträge kassieren und nichts passiert, bildet die Realität nicht ab.
Mariana ist als Projekt vor Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes entstanden. Wir mussten unsere gesamte Struktur an ein Gesetz anpassen, das sich während des Gesetzgebungsverfahrens mehrfach geändert hat, wie z.B. die Protokollerklärung von Lauterbach zum clusterweisen Anbau hat unsere ursprüngliche Planung stark verändert.
Trotzdem hatten wir einen Zeitplan: Lizenzanträge im Juli 2024 gestellt, Anbauanlage im selben Jahr angemietet und ausgebaut, Anbaubeginn ab Oktober 2024 realistisch möglich. Kommuniziert haben wir eine mögliche erste Abgabe ab Anfang 2025, basierend auf der gesetzlichen Bearbeitungsfrist von drei Monaten.
Was dann passiert ist: Die Behörden haben ihre eigene Frist nicht eingehalten. Für unseren Hauptstandort sind fast zwei Jahre vergangen. Ohne Lizenz, aber auch ohne Ablehnung. Eine Ablehnung müsste juristisch begründet werden, und genau das ist bisher nicht geschehen. An anderen Standorten haben wir bereits sechs Lizenzen erhalten. Es fehlt also nicht an Genehmigungsfähigkeit. Dagegen gehen wir gerichtlich vor, einschließlich Schadensersatzforderungen.
Was die Mitglieder in der Zwischenzeit für ihren Beitrag bekommen, ist kein Cannabis (erst ab April/Mai 2025), das stimmt. Aber die Beiträge finanzieren den Aufbau: Angestellte, Produktionsstätten, Lizenzverfahren, Rechtskosten, Verwaltung für 180 Vereine. Darüber hinaus haben wir erhebliche juristische Vorarbeit geleistet, die nicht nur unseren Mitgliedern zugutekommt: drei Verfahren vor Oberlandesgerichten, die schriftliche Bestätigung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, dass der clusterweise Anbau geprüft und genehmigt wurde, und permanente Rechtsarbeit an der Schnittstelle von KCanG und Vereinsrecht, deren Eintragungen, Lizenzanträgen und unterschiedlichen Behörden. Von unserer Rechtsarbeit profitiert jeder Cannabis Social Club in Deutschland.
Wer Mitglied wird, tritt einem Gemeinschaftsprojekt bei, nicht einem Cannabis-Abholservice.
Dass Mitglieder frustriert sind, verstehe ich. Wir sind es auch. Aber der Grund für die Verzögerung liegt bei den Genehmigungsbehörden. Und jedes Mitglied kann nach Ablauf der dreimonatigen Mindestmitgliedschaft jederzeit zum Monatsende kündigen und niemand muss Mitglied werden. Es ist doch eine freiwillige Entscheidung, ob man uns zutraut, dass wir unsere Ziele gemeinsam erreichen. Darüber halten wir die Mitglieder auf den wöchentlichen Stammtischen, Veranstaltungen und regelmäßigen Mitgliederbriefen auf dem Laufenden.

F: Da offensichtlich niemand Ihr Finanzierungskonzept versteht und es keine öffentlichen Zahlen oder Erklärungen dazu gibt, ist es doch sicher verständlich, dass es Leute gibt, die sich übervorteilt fühlen, oder? Ein Verein lebt auch vom Leumund, den er erzeugt und das sieht im Augenblick nicht besonders gut aus. Was wollen Sie dagegen unternehmen?

A: Dass niemand unser Finanzierungskonzept versteht, ist nicht korrekt. Wer sich damit beschäftigt, versteht auch, wie es funktioniert, falls nicht, können Rückfragen auf den Stammtischen gestellt werden. Dass Außenstehende unser Modell nicht sofort verstehen, ist bei einer Organisation der Größenordnung normal. Das bedeutet, dass wir es besser erklären müssen, unter anderem in diesem Interview hier. Aber wir wollen die Leser auch nicht langweilen, bereits jetzt umfassen die Antworten rund 10 Din A4 Seiten.
Auch die Behauptung, es gäbe keinerlei Kontrolle, stimmt nicht. Wir haben von Anfang an eine Finanzaufsicht, die von den Mitgliedern gewählt wurde. Sie kann jederzeit Einblick in sämtliche Finanzen nehmen. In Verträge, in Gehälter und auch persönlich vor Ort prüfen. Auf den Mitgliederversammlung kann sich jedes Mitglied in die Finanzaufsicht wählen lassen. Mir ist kein anderer Cannabis Social Club bekannt, der eine solche gewählte Finanzaufsicht hat. Bei uns hat jedes Mitglied eine Stimme, es gibt keine übergewichteten Stimmrechte in den Zweigvereinen, und es gibt ein gewähltes Kontrollorgan mit voller Einsicht.
Was die Veröffentlichung von Finanzberichten auf der Webseite angeht: Grundsätzlich sind wir dafür offen. Allerdings hat eine sofortige Veröffentlichung strategische Nachteile. Wenn Geschäftspartner oder Produzenten unsere genaue Finanzlage kennen, versuchen sie naturgemäß, das Maximum herauszuholen. Eine Option, die wir prüfen, ist die Veröffentlichung der Jahresberichte mit einem Zeitversatz von zwei Jahren. Ende 2026 der Bericht für 2024.
Dass wir bei der Transparenz noch Luft nach oben haben, ist uns bewusst. Daran arbeiten wir. Aber der Vorwurf, es gäbe keinerlei Kontrolle, ist falsch. Die Strukturen sind da, sie müssen bekannter werden.

F: Im oben verlinkten Thread geben Sie an, 300 Mitglieder hätten diese "Petition" unterzeichnet. Die Plattform verzeichnet mit 251 Zeichnungen (Stand 11.02.2026; 20:00h) die Petition als "Erfolg" (also "Vorgabe erfüllt"). Bei 18.000 Mitgliedern ist die Mitwirkung ja - anscheinend erwartet - eher verhalten. Woran liegt das?

A: Zunächst zur Zahl: Die Petition verzeichnet 250 Unterschriften auf der Plattform. In einem Kommentar habe ich von fast 300 gesprochen, weil die Petition noch lief und die Unterschriften direkt auf dem Brief hinzukommen.
Ob 250 Unterschriften „verhalten" sind, ist eine Frage des Maßstabs. Der NABU hat rund 900.000 Mitglieder. Deren Petition zur Oder-Katastrophe erreichte gut 15.000 Unterstützer — 1,7 Prozent der Mitgliederbasis. Bei uns liegen wir mit 250 von 18.000 in einem vergleichbaren Bereich.
Abgesehen davon: Die Petition richtete sich an Mitglieder, die wollen, dass Georg Wurth der Finanzaufsicht beitritt. Wer nicht unterschrieben hat, fand die Idee vielleicht schlicht nicht überzeugend.

F: Neuerdings bietet der Verein auf der Startseite medizinische Dienstleistungen und Rechtsberatung an. Liegen entsprechende Qualifikationen und ggfs. Erlaubnisse (z.B. n. RBerG) vor?

F: Wir bieten weder medizinische Dienstleistungen noch Rechtsberatung als Vereinsleistung an. In einer Community von rund 18.000 Mitgliedern sind Apotheker, Ärzte und Juristen, die sich gegenseitig unterstützen. Das ist kein Produkt, das wir verkaufen, sondern ein Community-Effekt.
Clubdoktor ist eine Telemedizinplattform, die von Community-Mitgliedern betrieben wird. Mitglieder können dort eine ärztliche Bewertung anfragen, ob eine Behandlung mit Medizinalcannabis in Betracht kommt. Eine Verordnung erfolgt ausschließlich durch Ärzte nach individueller Bewertung. Das ist keine Leistung des Vereins.
Was das RBerG betrifft: Das wurde 2008 durch das Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst. Unabhängig davon erbringt der Verein keine Rechtsdienstleistungen. Wenn sich Mitglieder untereinander und ehrenamtlich juristisch unterstützen, ist das vermutlich keine erlaubnispflichtige Rechtsberatung und würde dann eher in die Verantwortung des jeweiligen Anwalts fallen.
Trotzdem haben wir die Formulierung auf der Webseite nun proaktiv angepasst. Vielen Dank für den Hinweis!

F: Ist Ihnen bewusst, dass Sie mit Ihren Netztexten möglicherweise massiv gegen das im CanG verbriefte Werbeverbot verstoßen?

A: Die Rechtslage ist nicht so eindeutig, wie die Frage suggeriert. Das KCanG ist seit Juli 2024 in Kraft. Es gibt bis heute kein einziges Gerichtsurteil, das definiert, wo bei Anbauvereinigungen sachliche Information aufhört und verbotene Werbung anfängt.
Hinzu kommt eine grundsätzliche Frage: Das KCanG definiert Werbung als „kommerzielle Kommunikation". Anbauvereinigungen sind kraft Gesetzes nicht-kommerziell. Ob die Vereinskommunikation eines nicht-kommerziellen Vereins überhaupt „kommerziell" im Sinne der Legaldefinition sein kann, ist eine offene Rechtsfrage, die wir nötigenfalls gerichtlich klären lassen werden.
Die juristische Literatur bestätigt, dass es Unklarheiten gibt. Die Kanzlei Löffel Abrar, die Kanzlei Wetzel sowie Rechtsanwalt Ferner kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass erhebliche Auslegungsspielräume bestehen. Selbst das Landesamt in Rheinland-Pfalz hat ein eigenes Merkblatt herausgeben müssen, um Anbauvereinigungen Orientierung zu geben.
Dabei geht es nicht nur um uns. Konsumenten müssen die Möglichkeit haben, sich vorab über Qualitätsansprüche, Anbauphilosophie zu informieren. Das könnten zum Teil auch Qualitätsversprechen sein, die einen werblichen Charakter haben. Viele andere CSCs, die zum Beispiel Probleme bei der Mitgliedergewinnung haben, da sie nicht über Google zu finden sind, profitieren davon, wenn wir für Klarheit durch Urteile sorgen und sie ihre Webseiten ansprechender gestalten dürfen.
Sollten wir tatsächlich gegen das Werbeverbot verstoßen, passen wir das an. Aber solche Klärungsprozesse gehören bei neuen Gesetzen dazu. Im Bereich Medizinalcannabis hat erst das Urteil des LG Hamburg gegen Dr. Ansay im März 2025 erstmals definiert, wo diese Grenze verläuft. Beim KCanG steht die Klärung noch aus, und wir scheuen sie nicht.

F: Kritiker unterstellen, dass dieses medizinische Angebot, bei dem Mitglieder ähnlich bekannten Telemedizinangeboten Cannabis auf Rezept von der Firma Demecan "zu gesonderten Konditionen" bekommen, dem Anbaukonzept im Grunde diametral entgegensteht und möglicherweise ein verbotenes In-sich-Geschäft nach § 181 BGB darstellt?

A: Hier werden zwei Dinge behauptet, die beide nicht zutreffen.
Zunächst zu § 181 BGB: Ein In-sich-Geschäft setzt voraus, dass dieselbe Person auf beiden Seiten eines Rechtsgeschäfts handelt. Demecan ist ein eigenständiges Pharmaunternehmen. Eine Kooperationsvereinbarung zwischen zwei unabhängigen juristischen Personen ist ein normaler Vertrag. Das hat mit § 181 BGB nichts zu tun.
Zum angeblichen Widerspruch zwischen Telemedizin und Anbaukonzept: Medizinalcannabis und Cannabis aus Anbauvereinigungen bedienen unterschiedliche Bedürfnisse. Medizinisches Cannabis ist wie eine Supermarktkette mit Lieferservice, Cannabis aus einem Social Club wie ein Produkt vom Bio-Hofladen. Beides hat Vor- und Nachteile und kann sich ergänzen. Ein Mitglied kann medizinisches Cannabis für eine bestehende Diagnose benötigen und gleichzeitig aus Genussgründen Cannabis aus dem Club konsumieren wollen. Das sind verschiedene Anwendungsfälle. Dass wir unseren Mitgliedern zusätzlich den Zugang zu einer Telemedizinplattform ermöglichen, steht dem Anbaukonzept nicht entgegen. Es ergänzt es.

F: Gerade im aktuellen Bestreben der Bundesregierung, Telemedizinangebote zu verringern, stellt dieses Angebot doch ein rotes Tuch dar. Sie gießen der Reprohibition Öl auf das Feuer. Sind Ihnen die Patienten, die nicht in Ihrem Verein sind, egal?

A: Die Bundesregierung geht gegen kommerzielle Telemedizin-Anbieter vor, die mit Massenverordnungen und Gewinnmaximierung arbeiten. Clubdoktor ist das Gegenteil: eine Plattform aus der Community, ohne Profitinteresse, mit individueller ärztlicher Bewertung. Das mit kommerziellen Rezeptschleudern gleichzusetzen, verkennt den Unterschied grundlegend.
Dass wir der Reprohibition Öl aufs Feuer gießen, sehe ich nicht. Reprohibition wird befeuert von Anbietern, die das System ausnutzen, und von einer politischen Diskussion, die nicht zwischen seriösen und unseriösen Angeboten unterscheidet.
Ob uns Patienten außerhalb unseres Vereins egal sind: Nein. Wie in Frage: „Es gibt im Netz oft Unmutsäußerungen…" dargelegt, kommt ein erheblicher Teil unserer juristischen Vorarbeit — OLG-Verfahren, Genehmigung des clusterweisen Anbaus, Grundlagenarbeit an der Schnittstelle von KCanG und Vereinsrecht - der gesamten Cannabis-Szene in Deutschland zugute, ob Mariana-Mitglied oder nicht.

F: In welchem Verhältnis stehen Unternehmen wie Mariana Beteiligungsgesellschaft UG oder Cansyno GmbH zu Mitgliedern des Vorstandes des "Gesamtvereins"?

A: Ich beantworte das offen, weil Transparenz hier wichtig ist.
Die Mariana Beteiligungsgesellschaft UG gehört derzeit zu 100 Prozent dem Vorstand des Gesamtvereins. Entscheidend ist, was über diese Gesellschaft tatsächlich geflossen ist und in welche Richtung. Über die Beteiligungsgesellschaft wurden ausschließlich Kredite aufgenommen, mit denen unter anderem andere Mariana-Gesellschaften finanziert wurden. Der Geldfluss ging also von der Beteiligungsgesellschaft weg, nicht zu ihr hin. Es gab keine Gewinnausschüttungen, keine Gehälter, keine sonstigen Zahlungen an den Vorstand. Kein einziger Cent ist aus der Beteiligungsgesellschaft oder einer anderen Mariana-Gesellschaft an mich persönlich geflossen. Im Gegenteil: Die Kreditaufnahme bedeutet, dass ich als Gesellschafter persönlich im Risiko stehe, um notwendige Strukturen, wie die Betreibergesellschaft (Mariana Services GmbH) aufzubauen.
Das Ziel ist, die Anteile langfristig auf eine Community-Holding zu übertragen, sodass die gesamte Gemeinschaft an dem partizipiert, was wir gemeinsam aufbauen. Am 29. April findet dazu eine Veranstaltung statt, zu welcher alle Vereinsvorstände eingeladen sind.
Die Cansyno GmbH wird rückabgewickelt. Wir haben aus Kosten- und Effizienzgründen eine eigene Softwarefirma aufgebaut, die die Kosten mindestens auf die Hälfte reduziert. Der Schritt wurde gemeinsam mit der Finanzaufsicht (siehe dazu ausführlich Frage: „Da offensichtlich niemand Ihr Finanzierungskonzept…") angestoßen. Auch hier gilt: keine Ausschüttungen, keine Gehälter, keine Zahlungen an den Vorstand.
Die Personalunion ist kein Geheimnis, sondern eine Notwendigkeit in der Aufbauphase. Sie wird durch die geplante Übertragung auf die Community-Holding aufgelöst.

F: Möchten Sie noch ein abschließendes Statement abgeben?

A: Der Betrugsvorwurf ist in der Cannabisszene schnell ausgesprochen. Wer früh „Betrug" ruft, kann hinterher sagen: Ich hab es ja gewusst. Liegt er falsch, interessiert es niemanden mehr. Bei Mitgliedern und Ex-Mitgliedern funktioniert die Dynamik ähnlich: Niemand will als derjenige dastehen, der sich hat über den Tisch ziehen lassen. So schaukelt sich etwas hoch, das mit der Realität wenig zu tun hat.
Natürlich tragen die Inkasso-Verfahren zu der negativen Stimmung bei. Dabei war uns immer wichtig, kulant vorzugehen. Wir haben fast vier Monate zwischen erster Mahnung und Inkasso eingeräumt. Mitglieder, die sich bei uns gemeldet haben, konnten individuelle Lösungen vereinbaren, in vielen Fällen haben wir Beiträge rückwirkend reduziert. Wer auf uns zugekommen ist, hat immer eine Antwort bekommen. Inkasso-Verfahren betreffen ausschließlich Fälle, in denen über einen langen Zeitraum weder gezahlt, noch gekündigt, noch auf unsere Kontaktversuche reagiert wurde.
Wir sind ein großer und wichtiger Teil der Cannabiscommunity in Deutschland. Die Kritik tut uns und allen ehrenamtlichen Helfern, die viele Stunden ihrer Freizeit opfern, sehr weh. Wir sind überzeugt, dass sich die Stimmung mit den ersten Ausgaben ändern wird. Und mit der geplanten Community-Holding schaffen wir etwas, das in dieser Branche einzigartig sein dürfte: eine Struktur, in der die gesamte Gemeinschaft an dem partizipiert, was sie gemeinsam aufgebaut hat

Ich danke Ihnen für Ihre Zeit und Geduld.


[*]Link zu einem kritischen Thread, gesehen am 22.03.2026, 9:00h: https://www.reddit.com/r/germantrees/comments/1q8ogor/das_system_mariana_wie_man_mit_einem_cscnetzwerk/

[**] Bildquelle: gesehen am 22.03.2026, 09:00h: https://www.reddit.com/media?url=https%3A%2F%2Fpreview.redd.it%2Fdas-netzwerk-mariana-nils-habers-ein-blick-hinter-die-v0-c3c17cytsecg1.jpeg%3Fauto%3Dwebp%26s%3D48f338e864b5a83b6fa393e213d5ffa4bbf1d92e