Sind Cannabishubs möglich?

Die Idee eines Anbauvaults außerhalb einer Cannabisanbauvereinigung (CAV) ist nicht abwegig.

Was sollen Menschen tun, die von ihren gesetzlichen Recht auf Eigenanbau aufgrund persönlicher Verhältnisse keinen Gebrauch machen können? Die Lösung könnten gewerbliche Hubs sein, also z.B. in großen Gewächshäusern untergebrachte Kleinstparzellen (2-4m2), die vor dem Zugriff Dritter gesichert und blickdicht sind, in Hubs oder Clustern organisiert wie Storage Vaults/Hubs.

Aufenthaltsort gem. KCanG

Dies ist ein weiteres Beispiel für GG Art. 2 Abs. 1 (allgemeine Verhaltensfreiheit). Es ist durchaus möglich, an Personen im selben Gebiet Anbaumöglichkeiten in spezialisierten Hubs anzubieten. Es ist kein gemeinschaftlicher, sondern individueller Eigenanbau.

Nicht jeder hat die Möglichkeit, in der eigenen Wohnung anzubauen (z.B. wegen Kindern im Haushalt). Um Ihr Recht ausüben zu können, müssen die Konsumenten Ausweichmöglichkeiten haben.

Wichtig ist hierbei, dass der Begriff GEBIET dabei deutlich in den Vordergrund tritt, z.B. definiert durch eine identische Postleitzahl von Wohnort und Cannabis-Hub. Liegen Wohnort und Anbauort im selben Gebiet, ist der Eigenanbau dort wegen des gewöhnlichen Aufenthalts als legal anzusehen.