Rauschmittel: Schwarzmarktförderung durch die Regierung?

Die Ampelkoalition wollte mit dem KCanG eine Möglichkeit schaffen, Cannabiskonsumenten zu entkriminalisieren. Die unionsgeführte (?) Koalition dagegen versucht alles, um den Schwarzmarkt der organisierten Kriminalität zu schützen. Gedanken dazu. (viel Text, aber lohnt sich!)

Homegrow Nina Warken

PROLOG

  • Bestandsaufnahme. Was läuft schief? Eigentlich alles!

Als die Konservativen das Ruder übernahmen, weil die FDP ihrem Koalitionspartner den Dolch in den Rücken gerammt hatte, war jedem klar: Das wird hässlich. Der wurstvertilgende Fantasiekönig der Bergdeutschen wetterte ja bereits im Wahlk(r)ampf, dass man dieses leidige Cannabisgesetz wieder abschaffen würde. Dann jedoch, als die Wahl durch war, verstummte das dialektische Getrolle und alle Konsumenten freuten sich, nun sollte es ja Anbauvereine und Modellversuche geben. Alle freuten sich? Nicht alle. In einem kleinen Dörfchen zwischen den Meeren erwuchs ein furchtbarer Verdacht. Der Verein CCCP e.V. warnte, dass dies ein dunkles Omen sein könnte, denn die Reprohibitoren hatten ihre mächtigste Waffe noch nicht eingesetzt, das VERWALTUNGSRECHT.

Die Anbauvereinigungen

Und so kam es, dass viele der notgedrungen genehmigten Anbauvereine gar nicht erst dazu kamen, Cannabis auszugeben. Genehmigungsverfahren wurden verschleppt, abgelehnt oder schlichtweg nicht bearbeitet. Einige wenige Vereine, deren Gelasse nördlich des Weißwurstäquators lagen, konnten dann irgendwann nach dem Sommer 2024 ihre ersten Pflänzchen für die Mitglieder an den Start bringen, nach langem - SEHR langem - Hin und Her sogar vereinzelt in Bayern. Die Verwaltung ließ die Vereine Cannabis anbauen und als es an die Ausgabe ging, wurde diese mit fadenscheinigen Behauptungen einfach wieder verboten. Wozu muss ein Alpenvogt, der noch dazu mit seinem "Staat" Mehrheitsanteile an Brauereien hält, sich an Bundesgesetze halten? "Aber die Kinder! Die Kiiindääär! Was ist denn mit dem Jugendschutz?" blökt es da aus dem Bierzelt, wo Maßkrug-Manni seinem 14jährigen Spross gerade das Saufen beibringt, völlig legal. Jugendschutz made in Bavaria.

Die Telemedizin

Viele Konsumenten wichen aus der Not heraus auf die Möglichkeit aus, ihre Krankheiten und Beschwerden statt mit Schwarzmarktgras lieber mit ärztlich verschriebenem Cannabis zu kurieren, zum Glück sieht die EU-Gesetzgebung ja die freie Marktentfaltung auf dem Unionsgebiet vor und Cannabis ist kein BtM mehr. Plötzlich jedoch kamen aus allen möglichen Löchern selbsternannte Experten hervorgekrochen, die postulierten, dass ja nun "die Kiffer" zu Lasten der Allgemeinheit auf Rezept ihren "Stoff" bekommen würden, was natürlich eine glatte Lüge war. Die Verschreibung erfolgte zu weit über 90% auf Privatrezept, das bedeutet, die Patienten haben ihre Arznei fast ausschließlich selbst bezahlt. In der Folge stiegen die legalen Importmengen und dem Schwarzmarkt wurde Potenzial entzogen. Dann jedoch trat eine Juristin auf den Plan, die den ersten Stuhl im Gesundheitsministerium warmhält, bis fachlich versiertes Personal greifbar ist und forderte das Verbot der Telemedizin und des Blütenversands. Unterstützt wird sie dabei vom BDB. Wer den Begriff googelt, stößt erstmal auf den Bund deutscher Baumschulen, gemeint ist jedoch der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen. Er unterstützt das Verbot, schließlich entwickelt ein großzügiger CDU-Parteispender ja auch gerade ein THC-basiertes Schmerzmittel. Scheiß auf die EU, die braucht man nur, wenn es um Verbote geht.

Der Eigenanbau

Im KCanG ist festgelegt, dass jeder Erwachsene bis zu 3 Cannabispflanzen zur Selbstversorgung selbst anbauen darf. Allerdings darf er nur 50g Cannabis besitzen und diese Menge lässt sich böswillig sogar auf Stängel und Wurzeln beziehen. Der BGH [1] sieht noch immer 7,5g THC als eine "nicht geringe Menge" an, die durchaus den Verdacht des Handeltreibens i.S.d. §§ 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG [2] konstruieren lässt, denn ein Grüner Daumen kommt bei guter Qualität mit 50g auf bis zu 15g THC, also die doppelte Menge. Auch hier konterkariert höchstrichterliche Rechtsprechung die eigentlichen Bestimmungen des KCanG. Außerdem meint der BDB, man könnte ja schließlich im Eigenanbau gut ein Kilo Cannabis für "hunderte Joints" herstellen und so ... Experten halt. In sämtlichen Medien werden Cannabisnutzer mit einem Framing überzogen, dass diese Menschen als quasi wertlose, faule Minderleister diskreditiert. Circa 15 Millionen Menschen konsumieren mehr oder weniger regelmäßig Cannabis in der einen oder anderen Form. Alles Loser? Wohl eher nicht. Die Innenminister der Länder (9 CDU/CSU, 7 SPD) fordern plötzlich, den Eigenanbau und Besitz drastisch einzuschränken.

Die Forschungsprojekte

Das KCanG bietet im § 2 Abs. 4 die Möglichkeit, zum Zwecke der Forschung Erlaubnisse zum Anbau und Vertrieb von Cannabis zu erteilen, das BMEL hatte dazu eine Behörde zu bestimmen. Diese Verordnung [3] wurde nach endlos zähem Hin und Her vom damaligen Minister Cem Özdemir am 16.12.2024 erlassen und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als zuständig bestimmt. Hier bearbeitet die Anträge das Referat 512 (Absatzfördermaßnahmen, Wein). Ja, richtig gelesen. Eine Dienststelle, die den Absatz von Alkohol fördert, soll darüber befinden, wer mit Cannabis forschen darf. Um es an dieser Stelle kurz zu machen: NIEMAND darf das nach Ansicht der BLE. Alle Anträge werden abgelehnt. Selbst die Anträge international tätiger Gruppen, die längst legale Abgabe betreiben, bekommen in Deutschland keine Erlaubnis. Die Behörde sieht einfach gar keine rechtliche Grundlage für Genehmigungen, so genau sie auch wegschaut. Das ist aber schade.

DRAMA

Um einen Spruch des DHV aufzugreifen:
"Cannabis ist legal, aber du darfst es nirgendwo kaufen?"

So und nicht anders schützt die Union, unterstützt von der SPD, den noch immer existenten Schwarzmarkt für Rauschmittel, indem sie wirkungsvolle Alternativen einfach verbietet bzw. undurchführbar macht. Es drängen sich unangenehme Fragen auf, zum Beispiel nach dem Grund für dieses Verhalten. Einer dieser Gründe könnte darin liegen, dass die Nutzer von Cannabis weniger auf giftige Rauschmittel wie Alkohol und Nikotin zugreifen und dass Cannabisnutzer tendenziell eher nicht dem konservativen Spektrum zugeneigt sind (zumindest in der Masse). Oder ist gar Korruption im Spiel? Die organisierte Kriminalität verfügt über große finanzielle Mittel und Deutschland ist als Geldwaschmaschine ja durchaus bekannt.

Schwarzmarkt DRogen

Kommen wir nun zum eigentlichen Thema des Artikels, nämlich die Forschungsprojekte, häufig als "Säule 2" deklariert. In diesem Bewusstsein stellten wir als Verein einen Antrag.

DER ANTRAG

Wenn du in Deutschland was erreichen willst, musst du erst einmal eine Genehmigung beantragen. Gesagt, getan und bereits mit Datum 01.04.2024 stellte der gemeinnützige Verein VierZwanzig e.V. (Prävention und Akutberatung zu Rauschmittelgebrauch) beim Gesundheitsministerium einen formlosen Antrag auf Genehmigung zur kontrollierten Abgabe von Cannabis im Rahmen der Säule 2 mit Blick auf eine gründliche Erforschung des Konsums bei Erwachsenen. Eine Woche später ging unsere gesamte Föderung flöten. Hoppla.

Zeitnah, nach nur knapp einem Jahr, erhielt der Verein die Aufforderung durch die BLE, hastig zusammenkopierte Antragsformulare auszufüllen und das geplante Projekt zu beschreiben. Außerdem sollten alle Beteiligten (auch Wissenschaftler) ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden beibringen, sogar der Apotheker. 

Und dann ging der Ärger los. Nicht, dass wir ernsthaft erwartet hätten, eine Genehmigung zu bekommen, aber uns interessierte, WIE das abgeschmettert werden würde. Und wir wurden nicht enttäuscht, denn was da an haarsträubendem Vorbringen ("Argumente" möchte man das wirklich nicht nennen) herüberkam, übertraf all unsere Erwartungen an Skurrilität.

Ziel unserer Forschung sollten Erhebungen sein, zu:

  • Prävalenzzahlen, Konsumdichte in Bezug zur Bevölkerungszahl
  • Demoskopische Aufschlüsselung der Konsumentinnen und Konsumenten
  • Konsumverhalten in Bezug zum verfügbaren Nettoeinkommen
  • durchschnittliche Konsummenge pro Person / Monat
  • bevorzugte Konsumformen i.S.d. Schadensminimierung
  • Verhältnis von Freizeit- zu Medizinalkonsum
  • bevorzugte Wirkstoffdichte im statistischen Mittel, Veränderungen
  • Konsumbewusstsein der Probanden
  • evtl. feststellbarer Bei- oder Mischkonsum, Veränderungen
  • Marktwanderung unter Berücksichtigung des Schwarzmarktanteils
  • Anzahl der Probanden, die eine freiwillige Beratung in Anspruch nehmen

Detaillierter ist das im Rahmenkonzept ausgeführt [4], deswegen hier nur die Zusammenfassung. Frohen Mutes überreichte also unser Verein der BLE unsere Ideen und Konzepte, bei deren Abfassung wir neben Datenverarbeitung, Durchführbarkeit und Finanzierung auch an Sicherheit, Jugendschutz und Präventionsberatung gedacht hatten. Womit wir allerdings nur bedingt gerechnet hatten, war die Durchtriebenheit deutscher Beamter.

Dealer wählen CDU

Ende Mai 2025 dann erreichte uns ein Schreiben der BLE mit einer "Anhörung zur beabsichtigten Ablehnung" [5]. Auf 10 Seiten in 14 Punkten bemängelte man den Antrag. Gut, ein oder zwei Punkte waren berechtigt (z.B. Zusendung eines erweiterten statt eines Behörden-Führungszeugnisses), doch diese wären ohne weiteres behebbar gewesen. Aber dann waren da noch diese anderen Punkte ...

Größter Schenkelkopfer des gesamten Stunts war diese Aussage:

[Zitat]: "Dem Wortlaut des § 2 Absatz 4 Satz 1 KCanG entsprechend muss jede Person, die Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken besitzen, anbauen, herstellen, einführen, ausführen, erwerben, entgegennehmen, abgeben, weitergeben, Cannabinoide aus der Cannabispflanze extrahieren oder mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken Handel treiben will, Inhaber einer Erlaubnis sein; solche Anträge liegen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) nicht in vollständiger Weise vor." [/Zitat]

Da steht im Klartext: Jeder einzelne der geplanten 1.000 Probanden sollte gefälligst persönlich bei der BLE eine Erlaubnis zur Entgegennahme von Cannabis beantragen. Das ist in der Sache vollkommen substanzlos und schlichtweg nicht durchführbar. Unter datenschutztechnischer Betrachtung dürfte es sich mit dieser Datensammlung durch die BLE auch schwierig gestalten, denn eine solche Praxis macht es natürlich leicht, an Klardaten von Konsumenten zu kommen. Die MPU-Mafia freut sich. Wie viele Anträge will die BLE denn bei über 60 Projekten bundesweit bearbeiten? 100.000? Bis wann? Bis die USA klimaneutral sind?

Tja, das war Punkt 1, Nummer 1 von 14. Punkt 2 behauptet, dass die KCanWissZustV nicht zur Säule 2 gehöre, das BMG habe das "wiederholt kommuniziert". Tatsächlich wurde das vom BMG unter Karl Lauterbach NICHT so kommuniziert, sondern sogar exakt gegenteilig. Es wurde stets darauf verwiesen, dass die "Genehmigungen zur Säule 2" keines expliziten Gesetzes bedürfe, sondern durch die KCanWissZustV abgedeckt sei.

In Punkt 3 wird bemängelt, man könne ja die Probanden nicht erreichen, ohne "Werbung" für den Konsum von Cannabis zu machen. Die Anstalt schreibt:

[Zitat]
"Gemäß § 1 Nr. 14 KCanG ist Werbung jede Art von kommerzieller Kommunikation mit dem Ziel, der Wirkung oder der wahrscheinlichen Wirkung, den Konsum oder die Weitergabe von Cannabis unmittelbar oder mittelbar zu fördern, unabhängig davon, ob die Kommunikation über das gesprochene Wort persönlich oder im Hörfunk, digital, in der Presse oder in einer anderen gedruckten Veröffentlichung innerhalb oder außerhalb geschlossener Räume einschließlich Schaufensterwerbung erfolgt; als Werbung gilt auch solche kommerzielle Kommunikation, bei der davon ausgegangen werden muss, dass sie von einem nicht unerheblichen Teil der Adressatinnen und Adressaten als Werbung für Cannabis gemäß dem ersten Halbsatz wahrgenommen wird. Es bestehen Bedenken, dass zur Gewinnung der Studienteilnehmenden nicht vollständig auf Maßnahmen verzichtet werden wird, die unter die o.g. Definition von Werbung fallen."
[/Zitat]

Mit anderen Worten: Weil wir im Internet darüber reden, dass wir im Rahmen eines Forschungsprojektes Daten erheben wollen, ist das Projekt nicht genehmigungsfähig. Erstaunlich ist, dass viele andere Studien, Onlinebefragungen und Peer Reviews sowohl ihre Methoden, als auch ihre Ergebnisse ungehindert im Netz kommunizieren, und das z.Z. sogar im Auftrag des BMG [6].

Und jetzt - genau! - die Kinder! Aber die Kiiindääär!!!! Punkt 6 der grotesken Liste, der "Jugendschutz". Die Anstalt schreibt:

[Zitat]
"Es finden sich keine Angaben dazu, wie verhindert werden soll, dass Minderjährige Zugang zu dem im beantragten Projekt verwendeten Cannabis erhalten. Sie geben an, dass die Abgabe von Cannabis nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises möglich sein solle. Dass dabei ein Mindestalter kontrolliert werden soll, wird nicht in Ihrem Antrag konkret angegeben und ergibt sich allenfalls indirekt aus dem Vereinszeck des Antragstellers. In jedem Fall fehlen Angaben dazu, wie sichergestellt werden soll, dass Cannabisprodukte durch die Teilnehmenden weder an Minderjährige noch an andere nicht berechtigte Personen weitergegeben werden und wie Verstöße verfolgt werden könnten. Daher bestehen Bedenken hinsichtlich des Jugendschutzes."
[/Zitat]

Okay. Also: Zugang zum Projekt haben nur registrierte Nutzer im Alter von über 21, die vorher einen Vertrag mit dem Projekt geschlossen haben. Dabei wurden die Personendaten vom Lichtbildausweis übernommen und - ja, liebe Anstalt - AUCH das Geburtsdatum. Steht eigentlich auch so im Konzept. Wie wir verhindern sollen, dass ein Teilnehmer das Cannabis an Unberechtigte weitergibt? Nun, wir wissen nicht, wie die Firma ALDI oder LIDL oder so das in Bezug auf Schnaps in ihren Geschäften regeln, aber in unseren Augen ist das mit Blick auf § 158 BGB eine unerfüllbare Bedingung und von daher nicht zulässig.

Aber gut, es kommt noch besser. Wir müssen uns scheinbar bei der Befragung von Teilnehmern und bei der Ausgabe von Cannabis auf nicht näher definierte, jedoch erheblich sicherheitsrelevante Notfälle einrichten. Da wären wir bei Punkt 7. Die Anstalt schreibt:

[Zitat]
"Darüber hinaus bleibt unklar, wie die teilnehmenden Personen während des Projekts ärztlich begleitet werden oder wie in Notfällen vorzugehen ist. Somit bestehen hier erhebliche Bedenken um die Sicherheit der Teilnehmenden."
[/Zitat]

Wie rührend sich das Referat für Absatzfördermaßnahmen-Wein um die Sicherheit und Gesundheit von Cannabiskonsumenten kümmert. Oder? Kennt man sonst gar nicht so, wenn es um Bier, Schnaps und Kippen geht. Okay, im Konzept steht, dass der Projektleiter Sanitäter ist und sowohl ein DIN 13155 Sanitätsrucksack als auch ein DIN 13169 Betriebsverbandkasten und sogar ein Primedic AED in der Geschäftsstelle vorgehalten werden. Für den Fall, dass jemand beim Anblick der ausgesucht guten Qualität des ausgegebenen Cannabis synkopisch wird, sind wir durchaus in der Lage, diese Person in die stabile Seitenlage zu bringen, eine Ersteinschätzung nach xABCDE Schema durchzuführen und auch den Rettungsdienst, der eine Straße weiter eine Wache besetzt hat, zu rufen. Wir verstehen hier das Problem nicht.

Okay, Punkt 8, ebenso sinnlos.

[Zitat]
"Es wird nicht dargestellt, ob konkrete Maßnahmen durchgeführt werden, die verhindern, dass Personen durch das Projekt an Cannabis herangeführt werden könnten, die bisher keine Erfahrungen mit Cannabis hatten."
[/Zitat]

Hatten wir die Eingangsbefragung in unserem Konzept erwähnt? Eben nachschauen ...  ach guck, da steht es ja, auf Seite 7. Tja, wer lesen kann ... der will es mitunter vielleicht gar nicht. Oder? Es ist halt einfach dieselbe billige Ignoranz- und Schikaneschiene wie sie die Anbauvereinigungen stets erleben.

Punk 11, auch ganz, ganz wichtig. Die Anstalt schreibt:

[Zitat]
"Sie geben monatliche Höchstmengen von max. 50 Gramm an. Gemäß § 36 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a KCanG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 1 mehr als 25 Gramm und bis zu 30 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, an einem Ort besitzt, der nicht sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt ist. Eine Abgabe von mehr als 25 Gramm an einem Tag in der Abgabestelle stellt einen Verstoß gegen die o. g. Paragraphen dar."
[/Zitat]

Unabhängig von der Frage, wie viele Kisten alkoholische Getränke und wie viele Stangen Zigaretten ich vom Supermarkt nach Hause transportieren darf, kommt wohl keine der Blitzbirnen im Weinreferat auf die Idee, dass Probanden vielleicht sogar mehr als einmal im Monat die Ausgabestelle aufsuchen könnten, z.B. einmal wöchentlich? Die wollen uns wirklich, wirklich für dumm verkaufen und prusten uns lachend ihren Spätburgunder ins Gesicht.

Nummer 12 & 13, auch irgendwie lustig, wenn es nicht so ernst wäre. Wir müssen Stubenkontrollen durchführen! Die Anstalt schreibt:

[Zitat]
"Um zu gewährleisten, dass die erlaubten Mengen an Cannabis im Zusammenhang mit dem beantragten Projekt durchgehend eingehalten werden, bedarf es einer konsequenten und wirksamen Überprüfung, die sicherstellt, dass im Verlauf des Projektes keine unzulässigen Mengen an Cannabis bei den Teilnehmenden angesammelt werden können. Dies könnte der Fall sein, wenn sich Cannabis, welches bereits im Rahmen des beantragten Projekts bezogen wurde, noch im Besitz der Teilnehmenden befindet oder wenn sich zusätzliches Cannabis aus anderen Quellen, z.B. erlaubtem Eigenanbau, im Besitz der Teilnehmenden befindet." ... "Im Antrag finden sich keine Angaben zu, ob konkrete Maßnahmen angewendet werden sollen, um die Weitergabe des innerhalb des Projekts verkauften Cannabis an nicht am Projekt teilnehmende Personen zu verhindern. Es bestehen Bedenken, dass Cannabis aus dem Projekt in den Verkehr gelangen oder in den Schwarzmarkt abfließen kann."
[/Zitat]

Da wird es so richtig cringe. Was geht es das Projekt an, was die Teilnehmer zu Hause tun? Und das Projekt soll gewährleisten, dass ... sagt mal, liebe Öchslefreunde, hackt es bei euch? Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. II GG)? Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. XIII GG)? Schonmal gehört? Nein? War zu erwarten. Kümmert euch ja auch nicht, wenn eure exekutiven Erfüllungsgehilfen den Leuten wegen 5g Gras die Tür eintreten. Hier wird die Heuchelei, mit der die Rebenanbeter im Auftrag der Reprohibitoren zu Werke gehen, deutlich. Wer kifft, säuft meist nicht. Da geht es um Revier- und Verteilungskämpfe. Also, wir sehen da im Referat 512 der BLE einen mehr als deutlich zu Tage tretenden Interessenkonflikt! Allein schon die Forderung, konkrete Maßnahmen zu benennen, die eine Weitergabe verhindern ... da verlassen wir nun endgültig den Bereich des gesunden Menschenverstandes. Sie, lieber (hoffentlich nach dieser Tapete noch immer interessierter) Leser kennen das sicher auch: Man kauft beim Feinkost Albrecht ne schicke Flasche Industriefusel und der Präventionsbeauftragte des Einzelhandels kommt mit zu ihnen nach Hause, um zu beaufsichtigen, dass der Küstennebel nicht weitergegeben wird. Klar, kennt jeder. Milch und Kekse sind bereitzustellen.

Von den nicht benannten "ethischen Fragen" in Punkt 14 wollen wir hier gar nicht erst anfangen, es droht ein Tobsuchtsanfall des Autoren. Wo ist der Knautschball, wenn man ihn mal braucht? Nun gut, der Vollständigkeit halber haben wir auf die Anhörung geantwortet, was aber eigentlich verschwendetes Portogeld war. In unserer Antwort auf diese Farce [7] schlossen wir mit diesem Satz:

"Es sei noch einmal in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass wir im Projekt nicht vorhaben, mit Kriegsgerät oder waffenfähigem Plutonium zu handeln, sondern dass im Rahmen eines Forschungsprojektes den Teilnehmenden ein legaler Zugang zu einem ungiftigen Rauschmittel gewährt wird. "

abgelehnt

Wie erwartet, wurde der Antrag selbstverständlich abgelehnt. Das Hauptargument ist, es handele sich nicht um Säule-2-Forschungsprojekte. Ohne jede Überraschung erfolgte die Ablehnung beinahe wortgleich zur Anhörung, weswegen wir hier auf weitere Zitate verzichten. Da hat sich niemand die Mühe gemacht, konstruktiv zu sein. Tatsächlich fanden sich die "Ablehnungsgründe" auch in einer Handreichung des BMELH [8], das der BLE Worthülsen vorlegte, um die Ablehnungen möglichst ähnlich zu formulieren wegen der zu erwartenden Rechtsmittelverfahren. Dieses Dokument erreichte uns fast datumsgleich mit der Ablehnung. Im Quelllink [9] finden sich dazu weitere interessante Informationen.

Das  Vorbringen der Behörde wirkt gestammelt, an den Haaren herbeigezogen und allein dazu bestimmt, Antragsteller möglichst schnell loszuwerden. Sicher werden einige, besonders die gewerblich fundierten, Antragsteller mit den Rechtsabteilungen ihrer Konzerne in die Rechtsmittel gehen und die nächsten Jahre munter vor sich hin klagen. Ein kleiner Verein wie unserer, dem sämtliche Förderung vor anderthalb Jahren urplötzlich (ja, in der ersten Aprilwoche 2024) ohne Angabe von Gründen versagt wurde, kann sich Prozesskosten im hohen fünfstelligen Bereich nicht leisten, von teuren Anwälten gar nicht zu reden. Wir nehmen dies als eine eindeutige Ansage des Bundes. Man hat nicht im Ansatz vor, die Situation der Konsumenten zu verbessern, eher im Gegenteil. Diese neuen Abstandsregeln des KCanG und die Datenkrake CAV, die neuen Bestrebungen über den sog. "Mischkonsum" mit anlassloser MPU und die konsequente Verweigerung von legalen Bezugsmöglichkeiten werfen Fragen auf.

  • Inwieweit ist der BDB Streeck angesichts seiner realitätsfernen Aussagen zu Cannabis objektiv in der Ausübung seines Amtes?
  • Welche Verbindungen des BDB bestehen zu Pharmaunternehmen (z.B. Futrue) und (Staats-) Brauereien?
  • Welche Interessen verfolgt die Bundesregierung, da sie keinerlei Ansätze zeigt, den illegalen Markt für Rauschmittel einzudämmen?
  • Weshalb duldet die Bundesregierung das ständige Framing über Cannabis und Nutzer in sämtlichen Medien?
  • Warum werden Anbauvereinigungen besonders in den Bundesländern mit hohem Alkoholkonsum behindert?
  • Liegt seitens der BLE - Referat 512 - ein massiver Interessenkonflikt vor und ist dieser beabsichtigt?
  • Warum hat Cem Özdemir quasi bis zum letzten Tag im Amt damit gewartet, die KCanWissZustV zu verfügen?
  • Warum sagt die BLE bzgl. der Kommunikation zu Säule 2 etwas anderes als der ehemalige Gesundheitsminister?
  • Warum wird trotz gegenteiliger Evaluationsdaten [10] noch immer wegen "Jugendschutz" eine Beseitigung des KCanG gefordert?
  • Warum soll das MedCanG dahingehend geändert werden, dass Patienten auf dem Lande keine Versorgung mehr erhalten können?
  • In welchem Zusammenhang stehen das geplante Blütenversandverbot und die Unternehmungen von Parteispendern wie Fischer (Futrue)?
  • Warum werden die positiven Ergebnisse bzgl. Konsumverhalten der KonCanG-Befragung [11] geflissentlich ignoriert?

Diese Fragenliste ließe sich noch erheblich (!) verlängern, wahrscheinlich bis auf 551 Zähler. Die aktuelle Sachlage ist alles andere als bürgerfreundlich und diese Regierung gibt sich größte Mühe, als die intensivste Verbotskoalition in die politische Geschichte der Bundesrepublik einzugehen. Dabei geschieht all das wider besseren Wissens, denn seit Jahrtausenden werden Rauschmittel nahezu ungebremst konsumiert und keine Staatsmacht der Welt kann daran etwas ändern, nicht mal der mächtige transatlantische Bruder.

Streeck und Futrue

EPILOG

Sinnvoll wäre es, wenn die Prohibitoren einsehen könnten, dass sie ihren selbstinszenierten "War on Drugs" verlieren, und zwar seit dem ersten Tag. Aber das wird nicht passieren. Viele von denen, die da im Parlament am lautesten krähen, haben sicherlich diskrete Quellen, die sie mit illegalen Mittelchen zur Leistungssteigerung versorgen, und das bezieht sich nicht auf kleine blaue Stehaufpillen.

Ehrlichkeit. Wahrhaftigkeit. Ethik. Empathie. - Alles so Begriffe, die offenbar im politischen Haifischbecken keine Bedeutung haben. Schade.
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[1] Quelle, gesehen am 29.11.2025 um 20:15h: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024093.html
[2] Quelle, (S. 27) gesehen am 29.11.2025 um 20:15h: https://www.fourtwenty.wtf/dl/KCanG.pdf
[3] Quelle, gesehen am 29.11.2025 um 20:15h: https://www.fourtwenty.wtf/dl/KCanWissZustV.pdf
[4] Das formlose Rahmenkonzept kann hier als PDF eingesehen werden: https://www.fourtwenty.wtf/dl/ble_konzept.pdf
[5] Die gesamte Anhörung kann hier als PDF eingesehen werden: https://www.fourtwenty.wtf/dl/ble_anhoerung.pdf
[6] Siehe dazu unseren Artikel: https://fourtwenty.wtf/index.php/beitraege/legalisierung/cannabis-in-studien-und-umfragen
[7] Die Antwort zur Anhörung kann hier als PDF eingesehen werden: https://www.fourtwenty.wtf/dl/ble_antwort.pdf
[8] Die Vorlage kann hier als PDF eingesehen werden: https://www.fourtwenty.wtf/dl/ble_anhoerung.pdf
[9] Quelle, gesehen am 30.11.2025 um 15:00h: https://fragdenstaat.de/anfrage/rechtsgutachten-bzgl-wissenschaftlicher-modellprojekte-zur-abgabe-von-cannabis-1/
[10] Siehe EKOCAN Zwischenbericht vom Oktober 2025: https://fourtwenty.wtf/dl/EKOCAN_Zwischenbericht1_2025.pdf
[11] Erhebung zum Konsumverhalten und Änderungen durch das KCanG: https://fourtwenty.wtf/dl/KonCanG_Projektbericht.pdf