Drehen die Bayern jetzt durch?

In München wurde die Helios-Apotheke am 24.10.2024 Opfer eines Überfalls. Bewaffnete Personen drangen in die Verkaufsräume ein und raubten Cannabis und diverse Verarbeitungsgerätschaften. Nach den Tätern wird nicht gefahndet.

Was ist denn da im tiefsten Bergdeutschland schon wieder los? Haben die Leute da keine Manieren? Oder ist da wieder die Mocro-Mafia am Werk? Sollte bei einer Tat von solcher Tragweite nicht die Polizei aktiv werden? Tut sie. Genau das ist das Problem.

Helios Apotheke Durchsuchung

Die Täter waren nämlich nicht irgendwelche hergelaufenen Kriminellen, sondern Polizei(problem)beamte! Am Vormittag betraten diese im Auftrage des Münchener Amtsgerichtes die Verkaufsräume der Helios-Apotheke in München und durchsuchten den Betrieb wegen angeblicher Verstöße gegen das KonsumCannabisGesetz (KCanG). Offensichtlich hatte den Staatsanwälten, Richtern und Polizisten in den vergangenen 6 Monaten noch keiner gesagt, dass das KCanG auf Apotheken gar nicht zutrifft!

Hier ein im Discord veröffentlichtes Statement (Auszug; Orthographie wie i.O.):
[Zitat]
"Wir hatten gestern morgen tatsächlich überraschenden Besuch unserer Strafverfolgungsbehörden und demnach eine schöne Hausdurchsuchung. 12 x Polizisten; 3x Pharmazieräte und 1 x Staatsanwältin. Grund hierfür, ist das @d3rmicha Video und die Hash/Rosin Herstellung, welches nach Auffassung des Münchner Amtsgerichts, ein schwerwiegender Verstoß gegen das Herstellungsverbot des KonsumCanG darstellt. Dass wir als Apotheke allerdings dem MedCanG unterliegen, interessiert anscheinend erst einmal nicht, weshalb sich die Kanzlei @rgranwaelte nun damit befassen darf. Aktuell ist es aber so, dass die meisten unserer Herstellungsgeräte für die Produktion, sowie bereits die ersten Produkte wie zb Live Rosin, Fullmelt und DrySift nun als Beweismittel sichergestellt und konfisziert wurden ..."
[/Zitat]

Das Statement spricht hier einen wichtigen Punkt an, nämlich die Befreiung von der §4-Erlaubnis gem. MedCanG § 5 Abs. 1 Nr. 1 a), die besagt:

"Einer Erlaubnis nach §4 bedarf nicht, wer im Rahmen des Betriebs einer Apotheke Cannabis zu medizinischen Zwecken herstellt, erwirbt, auf Grund einer ärztlichen Verschreibung nach § 3 abgibt..."

Damit ist die Herstellungskompetenz für Apotheken ganz klar umrissen. Die "Herstellung/Zubereitung" gem. KCanG §2 Abs. 2 Nr. 2-4 ist gem. MedCanG für Apotheken grundsätzlich erlaubnisfrei. Insofern greift das KCanG hier nicht, sondern die Bestimmungen des MedCanG sind vorrangig.

Durch den rechtswidrigen Eingriff der Beamten in die ärztliche Behandlung von Erkrankten und Patienten ist deren Recht auf gesundheitliche Versorgung massiv eingeschränkt bzw. verletzt worden, was dem Grunde nach bereits den Tatbestand der Körperverletzung im Amt erfüllt.

Besonders interessant an diesem Fall ist, dass ein Video Ausschlag für den Überfall gewesen sein soll. Man darf also davon ausgehen, dass diese spezielle "Kontrolleinheit", die MP Söder ankündigte, nun ihre Arbeit aufgenommen hat und eifrig das Netz durchforstet, um möglichst viele "Straftatbestände" im Zusammenhang mit Cannabis zu entdecken und - wenn nötig - sogar zu erzeugen, resp. herbeizureden. Macht auch Sinn, denn die Leute, die für diese Form der behördlichen Denunziation bezahlt werden, wollen ihr Geld ja auch verdienen. Oder?

"30 Silberlinge für jeden Kiffer!" - das scheint in Bayern die Devise zu sein. Abstoßend. Wären die Patienten doch nur beim Alkohol geblieben!

Die auf Strafverteidigung und Rauschmittelverfahren spezialisierte Kanzlei "Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte" soll wohl an dem Fall dran sein. Da darf Frau Staatsanwältin sich aber warm anziehen, denn der gute Konstantin macht keine Gefangenen, wie man hört.