Lex Cannabis Vertanical - oder: Fischers Luxuselixier auf Rezept, sonst nix.

Stell dir vor, du magst Tomaten. Rote, violette, braune, gelbe... es gibt so viele Sorten mit mehr oder weniger Säure, fruchtig, fleischig, zu jedem Anlass ein toller Geschmack... nun kommt die Regierung und sagt: "Nenee, das machen wir jetzt mal anders. Ab sofort gibt es nur noch Clemsi-Ketchup-Extrakt, basta." Fändest du das gut?

Lex Fischer

Da haben wir sie nun, die als "Lex Fischer" bzw. "Lex Vertanical" verschriene Neuordnung des Medizinalcannabismarktes, die uns angeblich Abermilliarden im Gesundheitssektor einspart. Wer unsere derzeitige Regierung aufmerksam beobachtet, der weiß, das geht nicht gut. Es geht wahrscheinlich - wie immer - in die entgegengesetzte Richtung. "Vorwärts nimmer, rückwärts immer!"

WORUM GEHT ES EIGENTLICH?

Cannabis wird seit tausenden von Jahren als Arzneipflanze und Rauschmittel verwendet. Zur medizinischen Verwendung haben wir bei fourtwenty[dot]wtf detaillierte Artikel veröffentlicht [1]. Im Zuge der ideologischen Debatte um das von der Union verhasste Cannabisgesetz hat nun die Pharmalobby einen Treffer gelandet. Ein bayerisches Unternehmen investiert Millionen in die Cannabisforschung, spendet 560.000 Euro für den Wahlkampf an die Regierungsparteien und bekommt ein Gesetz, dass exakt diesem Unternehmen ein quasi-Monopol auf Cannabisextrakte zusichert [2].

Lex Vertanical

Dieser besagte Herr Clemens Fischer also, der sich bester Kontakte und enger Vernetzung in politischen Kreisen und mit Oligarchen rühmt, hat mit seiner Firma "Vertanical" (die zur Futrue-Gruppe/RethinkHealth gehört) nun sein eigenes Gesetz bekommen, das seinem neu zugelassenen Schmerzmittel gegenüber der Schmerztherapie mit unveränderten Naturheilmitteln enorme Vorteile verschafft.

Bei dem Mittel mit dem Produktnamen EXILBY [3] handelt es sich keineswegs um eine medizinische Neuerfindung von Analgetika, sondern schlichtweg um ein Fläschchen Sesamöl, dem D9-THC (Wirkstoffbezeichnung: VER-01) zugesetzt wurde, das mit Alkohol aus eben den Blüten extrahiert wurde, deren Kosten bislang in bestimmten Fällen von den Kassen "in flores" - also unverändert - übernommen wurden. Wohlgemerkt geht es hier um "erstattungsfähige Zubereitungen" und nicht um die Cannabisblüten, die abertausende Patienten als Privatverschreibung erhalten und aus eigener Tasche zahlen.

Bis Juli 2026 wurden ca. 65.000 Patienten mit erstattungsfähigen Cannabiszubereitungen versorgt. Die Zahlen für privatgezahlte Telemedizinverordnung sind schwer zu eruieren, im Jahr 2026 jedoch stehen schätzungweise 300 Tonnen Medizinalcannabis für (geschätzt) bis zu 900.000 Patienten in den Büchern [4]. Die Erstattung der Behandlungskosten kam also bisher für weniger als 7% der Patienten überhaupt in Frage. Für diese Patienten, die z.T. unter MS, Krebs, neuronalen Störungen u.ä. leiden, bedeutet die Monopolstellung des Medikaments gegen Rückenschmerzen nun einen Totalausfall ihrer Medikation ohne adäquaten Ersatz.

Nochmal deutlich: Exilby ist ein simpler Cannabisauszug im Sesamölbad, der allein für Rückenschmerzen zugelassen ist. Cannabisblüten mit einen erheblich breiten Wirkungsspektrum sind für Patienten mit folgenden Leiden NICHT MEHR erstattungsfähig:

Allergische Diathese, Angststörung, Appetitlosigkeit, Abmagerung, Armplexusparese, Arthrose, Asthma, ADHS, Autismus, Barrett-Ösophagus, Blasenkrämpfe, Blepharospasmus, Borderline-Syndrom, Borreliose, Chronische Polyarthritis, CFS, CWS, Chronisches Schmerzsyndrom, Cluster-Kopfschmerzen, Colitis ulcerosa, COPD, Depressionen, Epilepsie, FBS-Syndrom, Fibromyalgie, Glaukom,  HIV, Hyperhidrosis, Kopfschmerz, Krebs, Lumbalgie, Lupus erythematodes, Migräne, Mitochondropathie, Morbus Bechterew, Morbus Crohn, Morbus Scheuermann, Morbus Still, Morbus Sudeck, Multiple Sklerose, Neurodermitis, Parkinson, PNKD, Polytrauma, PTBS, Psoriasis, Psychiatrische Erkrankungen, Reizdarm, Rheuma, Sarkoidose, Schlafstörungen, Syringomyelie-Spastik, Sklerodermie, Tetraspastik bei Cerebralparese, Thalamussyndrom nach Apoplex, Thrombangitis obliterans, Tics, Tourette-Syndrom, Trichotillomanie, Zervikobrachialgie, Zustand nach SHT, Zwangsstörung.

Patienten, die mit solchen Leiden konfrontiert sind und häufig nur noch auf den Entourageffekt der Blüten reagieren, bekommen künftig von der Kasse keinerlei Erstattung mehr für ihre Behandlung. Ein weiterer Kritikpunkt ist der, dass z.B. im Vaporizer verdampfte Wirkstoffe sofort anfluten (unmittelbarer Wirkungseintritt), währen ein oral verabreichtes Medikament durch den Verdauungstrakt nur in geringer Menge und erheblich zeitverzögert verstoffwechselt wird und daher unzureichend wirkt.

RÜCKBLICK

Fischers Firmengeflecht soll angeblich bereits seit 2007 an der Entwicklung eines "Vollspektrum-Medikaments auf THC Basis" gearbeitet haben, um dieses dann patentieren zu lassen. "Hunderte Millionen Euro" soll die Entwicklung gekostet haben. Bis heute bleibt das Unternehmen eine Erläuterung schuldig, warum ein simpler Alkoholauszug nun plötzlich eine Gamechanger-Innovation sein soll. Diese Art von Zubereitung kann jede Apotheke herstellen und sie wird auch von vielen Konsumenten im privaten Rahmen seit Jahrzehnten durchgeführt.

Fischer investierte nicht nur in Forschung, sondern auch in Parteien. Zur Bundestagswahl 2024 spendete er mehr als eine halbe Million Euro an Parteien, je 200.000 Euro an CSU und FDP, 100.000 Euro an die SPD und weitere 60.000 Euro an die CDU [5]. Gern unterstützt Fischers Firmennetzwerk FUTRUE auch die Parteitage der Union zusammen mit anderen Pharmagrößen als Sponsor.

Clemens Fischer

Als dann der Virologe Hendrik Streeck Drogenbeauftragter der Regierung wurde, nahm eine von langer Hand geplante Anti-Cannabis-Kampagne Fahrt auf, die in ihrer Dimension selbst Harry Anslinger (Erfinder der Fakenews) zu Tränen gerührt hätte. Die Union spricht sich auch offen für eine komplette Rücknahme des Cannabisgesetzes aus, zumal in Bayern der Bierabsatz der Staatsbrauereien zurückgeht [6]. Streeck ist ein begeisterter Verfechter von Fischers infusiertem Sesamöl, das auch nicht mehr kann als ein Edible aus dem Coffeeshop. Mit voller Inbrunst kämpft Streeck, dessen einziger Job die Aufklärung sein sollte, nun gegen jedes Gramm frei verfügbares, legales Cannabis. Und die Freunde und Parteispender aus der Pharmabranche helfen hier gern aus.

Futrue GmbH

Am 9. Juni 2026 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit Exilby nun also erstmals ein cannabisbasiertes Fertigarzneimittel in Europa für chronische Kreuzschmerzen zugelassen. Nur drei Tage später, am 12. Juni, stand das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in seiner ersten Lesung im Bundestag und Bundesrat. Seit 1. August ist das Gesetz nun in Kraft und die Kostenübernahme für Blüten ist Geschichte.

  • Explizite Nachfragen i.R.d. IFG bzgl. der Kommunikation des Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses mit der Herstellerfirma von Exilby, die ausdrückliche Produktempfehlung betreffend, blieben bis dato unbeantwortet [7]
  • Auch eine kleine Anfrage der Partei Bündnis90 / Die Grünen bzgl. der Kommunikation im Vorfeld und Prozess der Gesetzgebung wurde von der Bundesregierung nicht befriedigend beantwortet [8]. Der Vorwurf der rechtswidrigen Einflussnahme steht hier im Raum.
  • Das Magazin DER SPIEGEL recherchierte hierzu [9] und fragt ebenfalls nach Lobbyverstrickungen. Man darf hierbei nicht vergessen: Die Parteispenden von Fischer und sein Parteitagssponsoring sind die SICHTBAREN Lobbytätigkeiten. Über stillschweigend gewährte Vorteile wird derzeit nicht öffentlich berichtet. Kommt vielleicht noch, die CDU ist ja für Verfilzungen bekannt, besonders im Amigoland Bayern, wo Futrue ansässig ist.

AUSBLICK

Nach Produktinformationen des Herstellers kosten 600mg D9-THC in dem als "Exilby" bekannten, neuen Medizinprodukt als Gebinde (36ml) 754,40 €. Das ist nicht gerade billig, zumal es keine fixen Dosierungsanleitungen gibt. Wer bei einer Apotheke Medizinalcannabis auf Privatrezept einkauft, zahlt 3,- bis 5,- € pro Gramm für Cannabis, das bis zu bzw. mehr als 20% THC enthält, das sind 200mg pro Gramm Blüten. 600mg kosten da also bis zu 15,- €, in der vorherigen Verschreibungs- und Erstattungspraxis gern etwas mehr. Immer noch eine erstaunliche Diskrepanz. Damit soll also Geld "eingespart" werden. Wie macht man das?

Ja, bei Extrakten kann man geringer Dosieren, weil sie reiner sind, das mag stimmen. Das Argument wird gern gebracht. Wer aber bislang mit 3g/Tag auskam, hat für nichtmal 500,- € (bei Höchstpreis) ganze 2.000mg D9-THC zur Verfügung, statt 600 für den anderthalbfachen Preis. Fakt ist, dass diese Extrakte und Lösungen zwar wirksam sind, aber die meisten Patienten legen größten Wert auf das sog. "Anfluten" und den "Entourageffekt". Groteskerweise sieht die Regierung in diesem Wirkungsspektrum eine "große Suchtgefahr". Man mag diesen Leuten entgegenhalten, dass, wer sich mit dieser Materie nicht auskennt, sich vielleicht lieber zu diesem Themenkomplex nicht äußert.

Um es mit Ludwig Wittgenstein zu sagen: „Wovon man nicht sprechen kann, darüber muss man schweigen.“

In einer Berichterstattung des Hanf-Magazins [10] wird eine Stellungnahme des Herstellers verarbeitet, die hier in Textauszügen wiedergegeben wird:

[Zitat]
Nach Angaben von Vertanical enthält eine Flasche der Packung N1 nicht 600, sondern 532 Milligramm THC. Der Apothekenverkaufspreis liegt bei 745,39 Euro. Weil Apothekenabschlag, Zuzahlung und der gesetzliche Herstellerabschlag nach Paragraf 130a SGB V abgehen, liegen die effektiven Ausgaben der Krankenkasse darunter, das Unternehmen nennt 643,72 Euro. [...] Nach der Fachinformation reicht die Dosierung von 2,5 bis 32,5 Milligramm THC am Tag, und daraus wird laut Vertanical eine Spanne von 3,03 Euro bis 39,33 Euro Tagestherapiekosten. Die 11,60 Euro entsprechen einer Tagesdosis von 9,6 Milligramm, dem Durchschnitt, den die Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte für Cannabisextrakte ermittelt hat. [...]Der Vergleich über Darreichungsformen hinweg ist heikel. Vertanical schreibt selbst, die orale Anwendung sei wegen der anderen Pharmakokinetik keine Alternative zur Therapie mit Blüten, und ein schlichter Kostenvergleich je Milligramm sei nicht sinnvoll. Wer diesen Vorbehalt akzeptiert, kann ihn nicht nur gegen die Milligramm-Rechnung des Hanfverbands wenden, sondern muss ihn auch auf den Tagesvergleich anwenden.
[/Zitat]

Es wird derzeit also viel hin und her gerechnet, der Hersteller versucht, die Kosten zu relativieren, Kritiker zeigen auf den nach jeder Rechnung gestiegenen Preis der Behandlung. Diese Verwirrtaktik soll in der öffentlichen Wahrnehmung Konfusion erzeugen. Es darf bezweifelt werden, dass die zuständigen Leute im BGM da durchsteigen.

Im Netz kursiert eine zwar simplifizierte, aber dennoch aussagekräftige Gegenüberstellung von Kosten (per kg/Weltmarkt), die da lautet:

  • Lithium ~15€
  • Titan (Grade 5) ~60€
  • Kaviar ~4000€
  • Safran ~4500€
  • Gold ~120.000€
  • Exilby (N1) ~1.366.000€

Doch der Kostenfaktor ist angesichts der Medikamentenkosten einer Krebsbehandlung nur von nachrangiger Bedeutung, denn eines wird hier beinahe krampfhaft totgeschwiegen, nämlich die Situation tausender Patienten, für die Cannabis als Arznei oft der letzte Ausweg aus dem Leid der Krankheit ist. Im sogenannten "Social Web" mehren sich Postings, in denen diese Menschen ihren Frust äußern und z.T. sogar schon suizidale Gedanken äußern. Aber das ist der Regierung egal, hat es den Anschein.

Ein ernstzunehmendes Problem nämlich ist die Zulassung des Medikaments für Rückenschmerzen i.w.S., das bedeutet, Patienten mit Schlafstörungen, Stimmungsschwankungen, Nervosität, pulmonaren Erkrankungen und so weiter und so fort gehen künftig leer aus. Für diese Menschen steht eine individuell konfigurierbare Arznei künftig nicht mehr zur Verfügung. Was bedeutet das? Müssen diese Menschen jetzt wieder zurück in den Schwarzmarkt, wo billiges Lacinggras in den Schmuddelecken wartet? Was sollen Menschen in Armutssituationen tun, die sich keine Privatrezepte leisten können? Sollen die dann selber dealen, um ihren Eigenbedarf zu decken? Nicht jeder hat einen hübschen Garten, in dem er Gras anbauen kann. Wie baut man selber an, wenn man einen Bedarf von 100g/Monat hat aber nur 50g besitzen darf?

Warum eigentlich tut unsere Regierung alles nur Mögliche, um den Substanzschwarzmarkt am Leben zu halten? Gibt es dafür Gründe, Erklärungen?

SILBERBLICK

Man gewinnt den Eindruck, in der unionsgeführten Regierung wird mit vielerlei Maß gemessen, was die sogenannte "Legalisierung" angeht. Die meisten Hinterbänkler sehen nix, hören nix und sagen nix. Man hüllt sich in beredtes Schweigen, während die Brüllkäfer der Union nicht müde werden, die Entkriminialisierung einfacher Cannabiskonsumenten als eine Art Teufelswerk zu verunglimpfen. Dass in dieser Kampagne die Patienten auf der Strecke bleiben, hat offenbar kein Gewicht. Sollen sie doch Bier saufen, das ist ja erlaubt. Bier und Schnaps kann man ja überall kaufen, z.T. rund um die Uhr. Und wenn mal was wehtut, kann man ja Chemie einwerfen, und wenn es schon THC sein muss, dann bitte von den großzügigen Spendern der Union.

Die fragwürdige Zulassung von Fischers Blütenextrakt ist nur ein Puzzleteilchen in der Kampagne, die zur Zeit läuft. In Bayern sind - nach öffentlichem Druck - nun 11 Cannabis-Anbau-Vereine (CAV) genehmigt, aber keiner von denen darf Cannabis anbauen, angeblich wegen baurechtlicher Bedenken. Auch in anderen Bundesländern gibt es Schwierigkeiten. Ein Club, der eine Gärtnerei gemietet hat, darf nicht anbauen, weil es ja schließlich "kein Gartenbau" sei. Ein Club, der sich extra in ein Sondernutzungsgebiet eingemietet hat, um Geruchsbelästigungen zu vermeiden, darf nicht anbauen, weil er "zu sauber" ist. Die in Aussicht gestellten Modellversuche mit Abgabestellen wurden von der BLE unter fadenscheinigen Gründen samt und sonders zurückgewiesen [11]. Nun sind die Patienten dran, ihnen wird die Finanzierung ihrer Medikation ersatzlos entzogen. Es werden überall Konsumverbote (auch für Patienten) ausgesprochen, in denen sich auf "das Hausrecht" berufen wird. Verkehrskontrollen werden verdichtet, um möglichst hohe Fallzahlen zu kreieren. Stecklinge werden als "illegal" deklariert, obschon diese lt. Gesetzestext (§1 KCanG) als verkehrsfähiges Vermehrungsmaterial klar definiert sind. Was kommt als nächstes? Verbot des Eigenanbaus? Streeck und Konsorten finden ja 3 Pflanzen und 50g Besitz sind "viel zu viel". Das Muster erkennt auch ein Blinder mit Krückstock.

Das alles dient nur dem einen Zweck: Den legalen Bezug von Cannabis zu verhindern! Nur so kann der Schwarzmarkt als Drohkulisse erhalten bleiben.

Dem gilt es mit aller Macht, die uns eine funktionierende Demokratie bietet, entgegenzutreten. Jede/r die/der Cannabis konsumiert, sollte daher bei Wahlen genau darauf achten, wer Legalizer ist und wer Prohibitionist.

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Quellen und weiterführende Infos:

[1] Leseempfehlung: http://fourtwenty.wtf/index.php/beitraege/rauschmittel/cannabisverwendung/medizinischer-einsatz-von-cannabis
[2] Leseempfehlung: http://fourtwenty.wtf/index.php/beitraege/shortcuts/schtonk-mit-de-cannabia-straff-mit-de-kiff
[3] Fachinformation zum Produkt: https://www.fachinfo.de/fi/detail/025999/exilby-r-fluessigkeit-zum-einnehmen & https://fourtwenty.wtf/dl/Fachinformation_Exilby.pdf
[4] Unfrage-Statistiken zum Cannabisblütenbezug über Telemedizin, gesehen am 01.10.2026; 12:00h: https://25378200.fs1.hubspotusercontent-eu1.net/hubfs/25378200/Das%20Cannabis%20%20-Barometer%20%E2%80%93%20Trends%20bei%20medizinischen%20Cannabisbl%C3%BCten%202024/DEU%20Cannabis%20Barometer%20H1%202025-1.pdf
[5] Quelle, gesehen am 01.10.2026; 12:00h: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/vorwurf-der-einflussnahme-bei-cannabis-regelung-167049/seite/2/
[6] Leseempfehlung: http://fourtwenty.wtf/index.php/beitraege/shortcuts/cannabis-muss-weg-mehr-weissbier-muss-her
[7] Quelle, gesehen am 01.10.2026; 12:00h: https://fragdenstaat.de/anfrage/auskunftsersuchen-nach-ifg-aufklaerung-der-expliziten-produktempfehlung-exilby-durch-den-ehemaligen-vorsitzenden-prof-hecken-am-22-06-2026/
[8] Volltextinfo (hier: Seite 8): https://dserver.bundestag.de/btd/21/081/2108148.pdf
[9] Quelle, gesehen am 01.10.2026; 12:00h (Short-URL) https://archive.is/9oyhM & https://archive.is/sv0J4
[10] Quelle, gesehen am 01.10.2026; 12:00h: https://www.hanf-magazin.com/recht/rechtslage-deutschland/exilby-preis-amnog-erstattungsbetrag/
[11] Leseempfehlung: http://fourtwenty.wtf/index.php/beitraege/legalisierung/rauschmittel-schwarzmarktfoerderung-durch-die-regierung