Kiffen im Anbauverein?

Allgemein hält sich hartnäckig das Gerücht, dass der Konsum von Cannabis in Anbauvereinigungen VERBOTEN sei. Stimmt das so?

Im Gesetzestext steht im Kap. 2 § 5 Abs. 2 Nr. 6 : 

"Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten [...] innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite" 

Merke: Der ÖFFENTLICHE KONSUM

An der Stelle ist nicht vom Konsum grundsätzlich die Rede, sondern vom öffentlichen Konsum. Öffentlich ist der Konsum, wenn er auf offener Straße oder in öffentlich zugänglichen Räumen stattfindet. Besitzt eine Anbauvereinigung nun jedoch eine Art "Clubraum", zu dem ausschließlich Vereinsmitglieder Zutritt haben, so ist der dort stattfindende Konsum NICHT ÖFFENTLICH.

Also darf nach dem KCanG in Anbauvereinigungen sehr wohl konsumiert werden, wenn entsprechende Vorkehrungen getroffen wurden.